Hallo,
Ein Lehrling in Rheinland-Pfalz bringt nachweislich gute Leistungen in Theorie und Praxis.
Er möchte daher ein halbes Jahr eher die Prüfung machen.
Darf der Ausbilder das verhindern (der unter 4 Augen offen ausspricht, dass er ja wohl nicht so blöd sei, einer so billigen guten Arbeitskraft freiwillig Gesellenlohn zu zahlen, wenn er sie noch ein halbes Jahr für Lehrlingslohn haben könne)?
Unter diesem Blickwinkel wäre ja jeder Ausbilder blöd, wenn er da zustimmen würde, obwohl er es als einziger verhindern kann.
Wer kennt dir rechtliche Lage? bzw.
Wo steht das?
Zunächst in § 45 BBiG und dann in der jeweiligen Prüfungsordnung. Kommt also auch auf den Beruf an. Grob steht da in den seltensten Fällen drin, dass der Ausbilder dies einfach so ablehnen darf. Da geht es eher um Stellungnahme/anhörung zu dem Ansinnen. Stellungnahme dazu, ob der Azubi entsprechende Leistungen bringt, um dies vorzeitig zu schaffen. Der würde dann also so schlechte Leistungen bescheinigen müssen, dass die IHK/Kammer tec. pp. den Antrag dann vielleicht ableht. Naturgemäß wird das bei einem Notenschnitt von 1,0 und einem ordentlich geführten Ausbildungsnachweis extrem schwierig.
Hier hilft also am ehesten tatsächlich der Kontakt zur Prüfungsbehörde. Die haben da Ansprechpartner für die Azubis und behandeln das auch vertraulich.
Denkbar wäre auch die Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Azubis, wobei dann das praktische Problem bestünde, wie die Ausbildung ordnungsgemäß bis zur Prüfung fortgesetzt wird.
Davon abgesehen, sollte der Azubi dieses kurzsichtige und wirtschaftlich nicht mal stichhaltige Verhalten des Ausbilders für zukünftige Arbeitsplatzwahl unbedingt berücksichtigen. Arbeitgeber die angesichts der derzeitigen Lage auf dem Ausbildungs- und Fachkräftemarkt derart blöd sind, führen das Unternehmen wohl eher vor den Baum, also solche die sich um gute Leute bemühen und fördern.
Grüße