nicht direkt wegen Fahltage
Hallo zusammen.
Hallo.
Meine Situation:
Ich mache eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Habe mir am
Anfang der Ausbildung, also im 1. Lehrjahr, durch eine
Allergie , 47 Fehltage angesammelt. Diese wurden jedoch alle
durch eine Krankmeldung bescheinigt. In der Schule hatte ich 3
Fehltage, habe aber keine Klassenarbeit versäumt und seid ich
die Ausbildung begonnen habe einen Noten Schnitt von 2,1. In
der Zwischenprüfung hatte ich 92%, nach dieser meinte der
Ausbilder das für mich eine Ausbildungsverkürzung für mich in
Frage kommen würde, was er jedoch mit den Argument meiner
Fehltage widerlegte.
Meinenfrage ist ob sein Argument stimmt, darf ich aufgrund
meiner fehltage keine Lehrzeitverkürzung machen?
Nein.
Mein Klassenlehrer meinte das für eine Verkürzung 3 Parteien
entscheiden, die IHK, der Ausbildungsbetrieb und die
Berufsschule. Stimmt das?
Nein.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html
Es entscheidet die IHK. Zunächst müssen Ausbildender und Auszubildender einen Antrag stellen.
Also im Allgemeinen: wie viele Fehltage darf man haben um noch
für die Lehrzeitverkürzung zugelassen zu werden?
Das läuft anders.
Die Kürzung der Ausbildungszeit während der laufenden Berufsausbildung ist möglich, wenn
a) Verkürzungsgründe vorliegen,
b) das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann und
c) die Ausbildungsinhalte vermittelt werden können.
D.h. die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann, z.B. durch Vorlage von (Berufs-)Schul- und Prüfungszeugnissen,
Leistungsbeurteilungen, Berufsausbildungsverträgen und betrieblichen Ausbildungsplänen.
Ich danke euch schon im vorraus für eure mühe und antworten:smile:
Wenn also der Ausbildende nicht zustimmt geht es schon mal nicht! Der Ausbildende argumentiert hier, dass wegen 47 Fehltagen die Ausbildungsinhalte im Zus. mit einer „weiteren“ Verkürzung der Ausb.zeit nicht vermittelt werden können! Siehe dazu oben c).
Daher tauchen hier 47 Tage auf. Es liegt im Ermessen des Ausbildenden. Es gibt keine „Soundsoviele-Tage-Regelung“.
Der BS-Lehrer hat in sofern unrecht, dass die BS hierrüber nicht entscheidet, sondern nur heranzuziehen ist, um eben z.B. durch Vorlage von (Berufs-)Schul- und Prüfungszeugnissen,
Leistungsbeurteilungen usw. den Wissenstand des Azubi wiederzuspiegeln und eine Empfehlung aussprechen wird, ob der Azubi abkürzen könnte!
Da dein Ausbildender nicht zustimmt, kannst du nicht abkürzen; ungeachtet dessen, ob es nach Meinung anderer Möglich wäre, dass das Ausb.ziel in der kürzeren Zeit erreicht werden könnte. Also zieh das halbe Jahr noch durch, was solls.