Hallo,
ich muss ein Plakat zum Artikel 4 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte anfertigen.
Artikel 4 lautet:
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Nun würde ich gerne etwas zur aktuellen Situation sagen, kann aber nichts zur Leibeigenschaft finden. Beim suchen stieß ich immer nur auf Artikel, die zwar das Wort „Leibeigene“ in der Überschrift enthielten, sich letztendlich aber nur um Sklaven drehte. Jedoch bin ich mir bewusst, dass es zwischen diesen beiden Begriffen einen Unterschied gibt.
Kann mir jemand etwas zur Leibeigenschaft in der heutigen Zeit sagen? Gibt es sie noch? Wenn ja wo? Oder werden die Begriffe heutzutage als Synonyme verwendet?
Danke im Voraus!