Leibeigenschaft noch existent?

Hallo,

ich muss ein Plakat zum Artikel 4 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte anfertigen.

Artikel 4 lautet:
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Nun würde ich gerne etwas zur aktuellen Situation sagen, kann aber nichts zur Leibeigenschaft finden. Beim suchen stieß ich immer nur auf Artikel, die zwar das Wort „Leibeigene“ in der Überschrift enthielten, sich letztendlich aber nur um Sklaven drehte. Jedoch bin ich mir bewusst, dass es zwischen diesen beiden Begriffen einen Unterschied gibt.

Kann mir jemand etwas zur Leibeigenschaft in der heutigen Zeit sagen? Gibt es sie noch? Wenn ja wo? Oder werden die Begriffe heutzutage als Synonyme verwendet?

Danke im Voraus!

Hi!

Sorry, habe keine Ahnung davon, wie das heute ist.
Den Begriff Leibeigenschaft kenne ich nur aus dem Mittelalter. Er beschreibt dort das spezielle Verhältnis zwischen einem unfreien Bauern und seinem Herrn, aber das weisst du vermutlich. Das Problem ist, dass diese Leibeigenschaft sehr unterschiedliche Züge haben konnte. Von einer Bindung, die mehr an ein Frondienst erinnert, in welcher der Leibeigene nur ab und zu Abgaben und Arbeiten für seinen Herrn erledigen muss, über eine fast Familienzugehörigkeit in kleineren Verhältnissen, bis hin zu einem Verhältnis in dem der Leibeigene vollkommen abhängig ist vom guten und schlechten Willen seines Herrn. Darüber kann ich dir bei Interesse noch mehr erzählen.
Der Unterschied, so wie ich ihn verstanden habe, ist dass die Leibeigenschaft ein Teil der Gesellschaft ist. Während die Sklaverei meist importierte und aus der Gesellschaft ausgesonderte sind.
Aber das ist mehr eine Tendenzvermutung. Ich würde das so nicht direkt übernehmen.

Hoffe das hilft dir ein wenig. Wenn du noch Fragen dazu hast, dann kann ich sie dir gerne beantworten.

Danke für deine Antwort. Etwas hat es geholfen, danke!

Hallo,

ich muss ein Plakat zum Artikel 4 der Erklärung der
Allgemeinen Menschenrechte anfertigen.

Artikel 4 lautet:
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten
werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen
sind verboten.

Nun würde ich gerne etwas zur aktuellen Situation sagen, kann
aber nichts zur Leibeigenschaft finden. Beim suchen stieß ich
immer nur auf Artikel, die zwar das Wort „Leibeigene“ in der
Überschrift enthielten, sich letztendlich aber nur um Sklaven
drehte. Jedoch bin ich mir bewusst, dass es zwischen diesen
beiden Begriffen einen Unterschied gibt.

Kann mir jemand etwas zur Leibeigenschaft in der heutigen Zeit
sagen? Gibt es sie noch? Wenn ja wo? Oder werden die Begriffe
heutzutage als Synonyme verwendet?

Für gewöhnlich meint man mit Leibeigenschaft den Zustand völliger Abhängigkeit von einem Grundherren während des Mittelalters. Sie ist nicht direkt identisch mit der Sklaverei; Insofern ist der Begriff nur noch historisch gemeint. Man könnte sich aber so etwas auch heute vorstellen, deshalb lautet der Artikel 4 der Menschenrechtserklärung so wie zitiert.

Dass es aber bis heute so etwas ähnliches wie Sklaverei gibt, ist bekannt. Möglicherweise wird man bei amnesty international dazu fündig.

Gruß
I. Gnau

Danke. Das hilft mehr sehr weiter. Ich werde mal nachschauen!