Leibrente bis zum Tod?

Moin !
Doppelposting: Ich habe diese Frage bereits in „Immobilien“ gestellt; eventuelle Antworten bitte dort posten.

Folgende Situation: Alte Dame, in den 90ern, wohnt zur Leibrente in einer Wohnung in ihrem Elternhaus.
Jetzt muss sie in´s Pflegeheim, weil sie alleine in der Wohnung nicht mehr klarkommt (Treppensteigen etc.)

Erlischt damit die Leibrente, kann der Hausbesitzer die Wohnung nun nutzen? Muss der Hausbesitzer sich „freikaufen“, da die Dame sich ja noch relativ guter Gesundheit erfreut und, wenn auch unter Schwierigkeiten, die Wohnung weiter nutzen könnte?
Gibt es dazu Urteile?

Vielen Dank im Voraus

heavyfuel

Hi,
zunächst einmal ist es wichtig, den Vertrag oder das Testament hinsichtlich der Leibrente zu prüfen. Da müßte eigentlich einiges drinstehen.
Merkwürdig ist der Begriff „Leibrente“ für ein Wohnrecht. Normalerweise wäre ein sog. Nießbrauchrecht vorgesehen. Eine Leibrente, die in einem Geldbetrag ausgedrückt ist, kann durch ein gleichwertiges Wohnrecht ersetzt werden. Dann müßtest du nach dem Auszug eben diesen Geldwert monatlich an die alte Dame bezahlen.
Gruß,
Francesco