Leibrente ... Grundstück fällt anheim -> Frage

Hallo,

vielleicht könnt Ihr mir hier helfen - oder wäre ich im Rechtsbrett besser aufgehoben?

Ein fiktiver Fall:
Vor ca. 25 Jahren wird ein Grundstück auf Leibrente ge…mietet(?).

Anschließend wird auf dem Grundstück ein sehr teures Haus gebaut.

Ab vor ca. 18-19 Jahren kann die Leibrente nicht mehr bezahlt werden.

Die Besitzer des Grundstückes lassen die Nutzer nur aus dem Vertrag raus, wenn sie 80.000 DM erhalten.

Soweit mir bekannt ist, steht nichts über die Rücknahmemodalitäten in so einem Falle in dem Vertrag, nur, daß das „Grundstück bei Nichtzahlung der Leibrente anheim fällt“.

Aber nichts davon, noch viel Geld zu fordern.

Man könnte es ja fast schon verstehen, wenn Eigentümer das Haus hätten abreissen lassen um das reine Grundstück wiederzuhaben - aber sie wohnen nachher selbst dort…

Die 80.000 wurden irgendwie aufgebracht, sonst wären die „Mieter“ ja nie aus dem Vertrag gekommen.

Was könnten die Erbauer des Hauses jetzt noch machen? Wäre (damals?) so ein Vertrag Standard oder schon fast sittenwidrig?

Sorry, daß dieser fiktive Fall so weit in der Vergangenheit spielt :wink: Ich hoffe, daß Ihr mir trotzdem helfen könnt!

Was man hätte vorher machen können nutzt jetzt leider auch nichts mehr :wink: Ich würde mich über Ratschläge freuen, was man in so einem Fall _jetzt_ noch machen kann bzw. ob sittenwidrig oder Standard.

Wenn genauere Jahreszahlen wichtig sind, würde ich sie mir genauer aus dem fiktiven Vertrag holen :smile:

Viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja,

die Sache sieht, so wie du sie geschildert hast, ziemlich wirr aus. Laien haben bei komplizierteren Verträgen da gerne mal Verständnisprobleme. Macht aber nichts, denn dafür gibt es Fachleute. Und angesichts des Betrages um den es geht, sollte man sich in einem solchen Fall nur auf die Auskunft eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskollegen verlassen. Der wird sich dann den Vertrag genau ansehen und sieht dann recht schnell, was da eigentlich vereinabrt werden sollte, und wie ein Scheitern der Vereinbarung geregelt ist.

Könnte mir nach deiner Schilderung grob vorstellen, dass ein Erwerb auf Leibrentenbasis angedacht war und nach Ausbleiben der Zahlungen das Grundstück wieder an den Verkäufer zurückgefallen ist. Da aber für einen Zeitraum zwischen letzter Zahlung der Leibrente und Rückübertragung für die Nutzung nicht gezahlt worden ist, steht dem Verkäufer aber ein Nutzungsausfall zu (Grundstück wird wie vermietet behandelt). Dabei wäre selbstverständlich über die Höhe zu diskutieren.

Ist so aber alles reine Vermutung, man muss den Vertrag sehen und prüfen. Die hierfür notwendigen Anwaltskosten sind gut angelegt, denn es geht um viel Geld.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

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