Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir hier helfen - oder wäre ich im Rechtsbrett besser aufgehoben?
Ein fiktiver Fall:
Vor ca. 25 Jahren wird ein Grundstück auf Leibrente ge…mietet(?).
Anschließend wird auf dem Grundstück ein sehr teures Haus gebaut.
Ab vor ca. 18-19 Jahren kann die Leibrente nicht mehr bezahlt werden.
Die Besitzer des Grundstückes lassen die Nutzer nur aus dem Vertrag raus, wenn sie 80.000 DM erhalten.
Soweit mir bekannt ist, steht nichts über die Rücknahmemodalitäten in so einem Falle in dem Vertrag, nur, daß das „Grundstück bei Nichtzahlung der Leibrente anheim fällt“.
Aber nichts davon, noch viel Geld zu fordern.
Man könnte es ja fast schon verstehen, wenn Eigentümer das Haus hätten abreissen lassen um das reine Grundstück wiederzuhaben - aber sie wohnen nachher selbst dort…
Die 80.000 wurden irgendwie aufgebracht, sonst wären die „Mieter“ ja nie aus dem Vertrag gekommen.
Was könnten die Erbauer des Hauses jetzt noch machen? Wäre (damals?) so ein Vertrag Standard oder schon fast sittenwidrig?
Sorry, daß dieser fiktive Fall so weit in der Vergangenheit spielt
Ich hoffe, daß Ihr mir trotzdem helfen könnt!
Was man hätte vorher machen können nutzt jetzt leider auch nichts mehr
Ich würde mich über Ratschläge freuen, was man in so einem Fall _jetzt_ noch machen kann bzw. ob sittenwidrig oder Standard.
Wenn genauere Jahreszahlen wichtig sind, würde ich sie mir genauer aus dem fiktiven Vertrag holen 
Viele Grüße
Tanja