Aufgrund des erst jetzt bekannt gewordenen Ablebens der Leibrentenempfängerin im Juni 2010 ist eine Überzahlung von 4 Monatsrenten entstanden. Der Nachlassverwalter macht eine Dreimonatseinrede geltend und schreibt, dass er dann mitteilen wird, ob und wieviel er zurückzahlt. Aus dem Vertrag und dem Internet geht hervor, dass eine Leibrente mit dem Tode des Leibrentenempfängers endet. Wer kann hier weiterhelfen? Ist damit zu rechnen, dass die Überzahlung nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird?
Vielen Dank
Mfg
lohsimaus
Sorry gerade erst gesehen, Deine Anfrage.
Sie sollte inzwischen durch andere User beantwortet sein.
Falls nicht …bitte ich im einen kurze Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)
Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
23795 Fahrenkrug
Tel. 04551-96 75 35
Mobil. 0162-68 444 27
nein, leider hat noch keiner geantwortet, von daher wäre ich für eine Antwort dankbar.
mfg
lohsimaus
Also ohne eine Rechtsauskunft zu geben, denke ich das die Leibrentrenzahlung mit dem Tod des Berechtigten endet, somit sollten die überzahlten Beträge vom Nachlassverwalter auch zurückerstattet werden, weil keine rechtliche Grundlage zur Zahlung mehr vorlag.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung und keine verbindliche Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
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