Hallo und guten Tag.
Es besteht ein „Leibrentenkaufvertrag“ für eine ETW die seit Vertragsbeginn vermietet ist und der Käufer zahlt nicht mehr, egal aus welchem Grunde ! Für diesen Fall ist im Vertrag eine Rückgabeklausel enthalten, die nun wohl in Kraft tritt.
Wie sieht dann das weitere finanzielle Prozedere aus ?
Im besonderen Interesse stehen folgende Fragen:
- „Muss“ nun der Verkäufer alle bis dahin erhaltenen Renten an den Käufer, der ja eigentlich die Schuld am Desaster trägt, zurückzahlen ?
- Wenn ja, wäre das ja für den Verkäufer ein riesengroßes Verlustgeschäft, denn er hat dann in der Rentenzahlungszeit auf die Mieteinahmen verzichten müssen und bekommt u.U. sogar noch eine weniger wertvolle ETW zurück.
Wer kann hierzu Auskunft geben ?
MfG. Colonius
guten tag, die frage sollte am besten durch den notar der die vertragsschliessung betreut hat beantwortet werden. ich darf keine rechtsberatung geben. mit freundlichen grüssen
Hallo,
da bin ich leider nicht der richtige Experte.
Man spricht ja bei einem Leibrentenvertrag von einer umgekehrten Hypothek. Es wäre wichtig zu wissen, warum der Käufer nicht mehr zahlt und ob ev. eine dritte Person einspringen muss.
Wenn nicht, ist die Sache wohl gelaufen. Die Mieteinnahmen, die der Käufer erzielt hat, kann er dann eigentlich nicht behalten.
Aber wie gesagt, das ist nur ein Empfinden, kein Wissen.
Freundliche Grüße
Wolfgang Dreyer
Hallo und guten Tag.
Es besteht ein „Leibrentenkaufvertrag“ für eine ETW die seit
Vertragsbeginn vermietet ist und der Käufer zahlt nicht mehr,
egal aus welchem Grunde ! Für diesen Fall ist im Vertrag eine
Rückgabeklausel enthalten, die nun wohl in Kraft tritt.
Wer kann hierzu Auskunft geben ?
MfG. Colonius
Hier kann wohl nur ein Jurist mit entsprenden Fachkenntnissen helfen.