Leiche war keine Leiche!

Hallo Experten!
Ich - interessierter, aber ziemlich ahnungsloser Laie - grüble über die strafrechtliche Bewertung des Krimis nach, den ich gerade im ZDF sah:

Das Wichtigste:
Jugendlicher verletzt Vereinskameraden bei nächtlichem Spiel mit der Hockeykugel am Kopf, der Kamerad fällt ohnmächtig um.
Der Jugendliche meint, ihn getötet zu haben und fährt panisch nach Hause zu seinem Vater.

Der Vater versucht, die vermeintliche Tötung seines Sohnes zu vertuschen, fährt zum Tatort, versucht, den Puls zu fühlen, fühlt nichts, steckt den Ohnmächtigen in eine große Tasche und wirft ihn ins Wasser. Dort erst ertrinkt der Ohnmächtige und stirbt.

Bei dem Jugendlichen scheint die Sache relativ klar: irgend was zwischen versuchtem Totschlag und Körperverletzung, oder? Aber welche §§ greifen den bloß bei dem Vater? Fahrlässige Tötung? Er dachte ja, „nur“ eine Leiche zu verstecken…

Gibt es eigentlich den Tatbestand „Vertuschung einer Straftat“?

Vielen Dank für die Aufklärung!
Gruß!
Christian

Jugendlicher verletzt Vereinskameraden bei nächtlichem Spiel
mit der Hockeykugel am Kopf, der Kamerad fällt ohnmächtig um.

Vermutlich straflos. Es handelt sich doch hier eher um einen normalen Sportunfall, oder? Wenn überhaupt, dann fahrlässige Körperverletzung.

Der Jugendliche meint, ihn getötet zu haben und fährt panisch
nach Hause zu seinem Vater.

Im ersten Moment dachte ich an Totschlag durch Unterlassen, aber stimmt nicht: Wenn der Täter nämlich dachte, er habe den anderen getötet, dann macht er sich nicht dadurch strafbar, dass er sich entfernt.

Der Vater versucht, die vermeintliche Tötung seines Sohnes zu
vertuschen, fährt zum Tatort, versucht, den Puls zu fühlen,
fühlt nichts, steckt den Ohnmächtigen in eine große Tasche und
wirft ihn ins Wasser. Dort erst ertrinkt der Ohnmächtige und
stirbt.

Wohl fahrlässige Tötung.

Fahrlässige
Tötung? Er dachte ja, „nur“ eine Leiche zu verstecken…

Eben. Darum ja auch fahrlässig und nicht vorsätzlich.

Gibt es eigentlich den Tatbestand „Vertuschung einer
Straftat“?

Nein.

Levay

kleine Richtigstellung
Hallo Experten!
Verzeihung, der Anfang ist ungenau: Der Jugendliche verletzt den anderen mit Absicht, aus Wut (es geht um eine Mädchengeschichte und verletzte Eitelkeit).

Aber mich interessiert sowieso viel mehr der Vater!
Gruß!
Christian

Gibt es eigentlich den Tatbestand „Vertuschung einer
Straftat“?

Nein.

Hi Levay,
hi Christian,

naja, bei Laien sollte man genauer sein! Natürlich gibt es keine Vertuschung, wohl aber eine Strafvereitelung und an diese denkt der Fragesteller!!!

@Ausgangsfrager:

§ 258 StGB
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__258.html

Das könnte auf den Vater zutreffen, allerdings bleiben diese Taten straflos, wenn man sie zugunsten seiner selbst bzw. zugunsten von Angehörigen begeht. Ergibt sich aus den Abs. 5 und 6 des §!

Ansonsten ist Levay zuzustimmen, der Unfall beim Hockey ist max. eine fahrlässige Körperverletzung, wenn es kein grobes Foul war, nichteinmal das. Eine unterlassene Hilfeleistung liegt auch nicht vor, weil ja diese nicht an einer Leiche möglich ist. Insoweit fehlt es am nötigen Vorsatz.

Die „Beseitigung“ der „Leiche“ ist dann fahrlässige Tötung, weil es natürlich objektiv sorgfaltswidrig ist, eine Leiche im See zu „verstecken“. Hätte Vater korrekt gehandelt (Leichenwagen, Polizei etc.) wäre es nicht zum Tod gekommen, weil die „Leiche“ ja irgendwann aufgewacht wäre.

Mfg vom

showbee

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Verzeihung, der Anfang ist ungenau: Der Jugendliche verletzt
den anderen mit Absicht, aus Wut (es geht um eine
Mädchengeschichte und verletzte Eitelkeit).

Hallo,

dann wirds falltechisch schon interessanter. Die vorsätzliche Körperverletzung liegt vor. Ggf. auch Qualifikation gefährliche Körperverletzung, weil ein gefährliches Werkzeug genutzt wurde.

Eine Tötung wird dem Jr. wohl nicht zurechenbar sein, da der Vater hier eigenverantwortlich dazwischentrat.

Mfg vom

showbee

Hallo!

Gibt es eigentlich den Tatbestand „Vertuschung einer
Straftat“?

Nein.

Das Motiv, eine Straftat zu vertuschen, kann den Unterschied zwischen Totschlag und Mord ausmachen.

Gruß
Wolfgang

Das Motiv, eine Straftat zu vertuschen, kann den Unterschied
zwischen Totschlag und Mord ausmachen.

Ich habe mir schon gedacht, dass irgend jemand das schreiben würde. Nur hat das doch mit dem Fall hier nichts zu tun, weil ja gar keine vorsätzliche Tötung vorliegt.

Levay

Die „Beseitigung“ der „Leiche“ ist dann fahrlässige Tötung,
weil es natürlich objektiv sorgfaltswidrig ist, eine Leiche im
See zu „verstecken“. Hätte Vater korrekt gehandelt
(Leichenwagen, Polizei etc.) wäre es nicht zum Tod gekommen,
weil die „Leiche“ ja irgendwann aufgewacht wäre.

An die Norm (ob nun geschrieben oder ungeschrieben), die besagt, dass es objektiv sorgfaltswidrig ist, eine Leiche im See zu verstecken, darf man m.E. hier nicht anknüpfen. Denn der Schutzzweck einer solchen Norm liegt ja nicht darin, die Leiche davor vor dem Sterben zu schützen. Damit fällt ein solcher Sorgfaltspflichtverstoß nicht mehr in den Schutzbereich der Norm und es würde an der objektiven Zurechnung fehlen. Richtigerweise müsste man wohl eher sagen, dass es objektiv sorgfaltswidrig war, einen menschlichen Körper im See zu versenken.

Levay

hallo,

Richtigerweise müsste man wohl eher sagen,
dass es objektiv sorgfaltswidrig war, einen menschlichen
Körper im See zu versenken.

Levay

m.E. liegt die objektive Sorgfaltswidrigkeit entweder in der fehlenden Kontrolle, ob der Tod bereits eingetreten ist, oder sollte dies geschehen sein, in der Todesfeststellung ohne ausreichende medizinische Kenntnis bzw. ohne technische Ausrüstung.

Die Konstellation erinnert im Übrigen sehr an den klassischen „Jauchegrubenfall“.

akkon

Hi Levay,

aber es wurde zumindest gefragt.

Gibt es eigentlich den Tatbestand „Vertuschung einer Straftat“?

gruss

akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

m.E. liegt die objektive Sorgfaltswidrigkeit entweder in der
fehlenden Kontrolle, ob der Tod bereits eingetreten ist, oder
sollte dies geschehen sein, in der Todesfeststellung ohne
ausreichende medizinische Kenntnis bzw. ohne technische
Ausrüstung.

Zustimmung.

Levay

Jahaaaaaaa… da hätte ich natürlich auf die Strafvereitelung eingehen müssen, aber eben nicht auf die Mordmerkmale.

Levay

Dank und Nachfrage
Hallo Experten!
Vielen Dank für die Aufklärung!

Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen „Vertuschung einer Straftat“, wie ich es umgangssprachlich genannt habe und „Strafvereitelung“? Oder ist das erste nur nicht präzise genug formuliert?
Gruß!
Christian

Ich - interessierter, aber ziemlich ahnungsloser Laie - grüble
über die strafrechtliche Bewertung des Krimis nach, den ich
gerade im ZDF sah:

Das Wichtigste:
Jugendlicher verletzt Vereinskameraden bei nächtlichem Spiel
mit der Hockeykugel am Kopf, der Kamerad fällt ohnmächtig um.
Der Jugendliche meint, ihn getötet zu haben und fährt panisch
nach Hause zu seinem Vater.

Der Vater versucht, die vermeintliche Tötung seines Sohnes zu
vertuschen, fährt zum Tatort, versucht, den Puls zu fühlen,
fühlt nichts, steckt den Ohnmächtigen in eine große Tasche und
wirft ihn ins Wasser. Dort erst ertrinkt der Ohnmächtige und
stirbt.

Bei dem Jugendlichen scheint die Sache relativ klar: irgend
was zwischen versuchtem Totschlag und Körperverletzung, oder?
Aber welche §§ greifen den bloß bei dem Vater? Fahrlässige
Tötung? Er dachte ja, „nur“ eine Leiche zu verstecken…

Gibt es eigentlich den Tatbestand „Vertuschung einer
Straftat“?

Vielen Dank für die Aufklärung!
Gruß!
Christian

Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen „Vertuschung
einer Straftat“, wie ich es umgangssprachlich genannt habe und
„Strafvereitelung“? Oder ist das erste nur nicht präzise genug
formuliert?

Is’ schon gut formuliert gewesen von dir. In einem Anflug geistiger Umnachtung habe ich daran überhaupt nicht mehr gedacht, weil ich mich die ganze Zeit nur gefragt habe, ob ich noch die Nichteinschlägigkeit von § 211 StGB thematisieren soll.

Levay