Leichenschau

Hallo,

folgendes (Theorie): ist es rechtlich OK, im Krankenhaus/Altersheim/Daheim einen Verstorbenen zu waschen und „hübsch“ zu machen, BEVOR die Leichenschau durchgeführt wurde?

Praktisch also: Oma stirbt im Heim, wird gewaschen, neu angezogen und so und dann kommt erst später der Arzt und macht die erforderlichen Unterschungen.

Äh, Holger…

Warum darf denn der Arzt erst nachher dran?

Grusel!!!

Horst

Hi,
dieses „Hübschmachen“ erfolgt doch in der Regel erst nach der ärtztlichenUntersuchung, damit die Angehörigen die Toten in guter Erinnerung behalten.

Wenn vorher schon hübsch gemacht wird, kann man einen Vertuschungsversuch vermuten.
Wenn die Oma z.B. schlecht gepflegt wurde und im Kot und Erbrochenem luiegt wenn sie gefunden wird, so wird ein Arzt natürlich noch tiefer nach den Todesursachen forschen.
Bei bekleideten und gewaschenem Toten wird nur eine altersbedingte Todesursache vermutet und dementsprechend bestätigt werden… so denke ich mir.

Ich würde notfalls eine erneute Untersuchung der Todesursache veranlassen. Wenn es unterlassene Hilfeleistung oder Pflegefehler des Personals sind, können dadurch dann wenigstens noch andere Heimbewohner vor diesen Pflegern/Heimen geschützt werden.

Gruß
BJ

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Hi Holger, es gibt einen Pflegeplan für jede Person imAltersheim aus dem hervorgehen muss, man die Betreuten im Bett gewendet, gewaschen wurden? Gehe den mal durch. Häufige Verwendung ein und desselben Stiftes bei Eintragen sind Indizien, dass wonöglich der Pflegeplan getürkt war. Gruss Johannes

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Danke erstmal, aber:

es geht hier net um Anschwärzerei oder so, sondern einfach darum, dass ich im Freundeskreis davon gehört habe, dass es im einem Altersheim folgendermaßen „geregelt“ ist:

  • Pflegende finden Bewohner vermutlich tot vor.
  • Rufen ärztlichen Notdienst/Hausarzt (NICHT Blaulich-Doc)
  • der sagt: ich komm in drei, vier Stunden (damit er „sicher Leichenflecken findet“)
  • in der Zwischenzeit wird der Tote gewaschen, frisch angezogen etc.

-> meine Frage zielt darauf hin ab, ob sich der Pflegepersonal schuldig macht, weil’s

a) keinen Notarzt mit Blaulicht ruft (Hausarzt kommt spät) - unterlassene Hilfeleistung? Nur ein Doc darf den Totd feststellen. Dem Pflegepersonal gegenüber ist der eventuell Tote „nur“ bewußtlos.

b) durch Waschen etc. Spuren verwischen könnte.

Unstrittig ist, dass nach der ärztlichen Leichenschau die Wascherei etc. starten darf.

Moin,

was mich stutzig macht ist folgendes:

  • Pflegende finden Bewohner vermutlich tot vor.

„Vermutlich tot“!! Was ist wenn der Tote doch noch nicht tot ist?

  • Rufen ärztlichen Notdienst/Hausarzt (NICHT Blaulich-Doc)

Hier würde ich sagen, Arzt ist Arzt, egal ob Blaulicht oder nicht. Jedenfalls eine kompetentere Person, die den „vermutlichen“ Tot bestätigen kann oder nicht.

  • der sagt: ich komm in drei, vier Stunden (damit er „sicher
    Leichenflecken findet“)

Hier würde ich mit meiner laienhaften Meinung sagen, dass der Arzt sich schon wegen Unterlassener Hilfeleistung strafbar macht, erst nach 3 - 4 Stunden den Patienten zu untersuchen. Ich denke mal dass der Doc keine Gründe vorbringen kann, die Untersuchung soweit zu verschieben.
Was ist wenn die Person zu dem Zeitpunkt des Auffindens noch lebt, der Pfleger dieses nicht bemerkt (will?) und diese Person in der Zeit bis zum Eintreffen des Arztes verstirbt?

Gruß,
Michael

Tut mir leid, aber Du hast’s nicht verstanden: den Tod feststellen darf nur ein Arzt, daher ist ein Toter (wenn net der Kopf fehlt oder die Maden dort rumkrabbeln, wo eigentlich Herz und Lunge sein sollten) für Laien schlicht bewußtlos und muss reanimiert werden. Daher auch die Idee mit dem Blaulicht-Doc - im Grunde beantwortest Du’s Dir alles mit der unterlassenen Hilfeleistung selbst.

Die grundsätzliche Frage bleibt also: muss bis zur ärztlichen Leichenschau alles am Toten so bleiben wie’s ist?!?

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