Hallo,
zunächst einmal ist das die gesetzliche Grundlage…-.
Und zweitens hatte ich dir auch geschrieben, das man eine
Dienstbereite Pathologie braucht…das ist nämlcih
keineswegs an allen Kliniken der Fall, das dort rund um die
Uhr die Pathologie „offen“ ist…
Also genau dieses gesetzliche Grundlage würde ich gerne mal sehen. Ist das auch in B-W der Fall? Ich fürchte mal, auch hier gibt es mindestens 16 verschiedene Regelungen. Und in Bayern etwa muss keine dienstbereite Pathologie angefahren werden. Da reicht ein Arzt, der den Tod feststellt.
Bei einer Leiche muss nämlich eine Leichenschau abgehalten werden und die darf halt nur ein Pathologe oder Gerichtsmediziner machen.
Also dafür reicht in anderen Bundesländern ein Arzt.
Und genau da muss die Leiche dann auch hingebracht werden.
Das Problem ist nur,das ebend die meisten nur zur normalen „Bürozeit“ offen sind… ein RTW müsste also zur nächsten geöffneten fahren und das kann nun einmal dauern…vor allem auf dem Lande.
So wäre zum B. für mein Heimatdorf die nächste in Münster (Westfalen),was für den RTW eine Fahrzeit von 1 Stunde hin und 1 Stunde zurück (plus natürlich die Zeit an der Pathologie)bedeuten würde und dazu käme dann noch die Zeit für die Reinigung des RTW, wie sie nach dem Bestattungsgesetz ebenfalls vorgeschrieben ist.
Somit wäre der RTW mal ebend locker 4 Stunden außer Gefecht…
Das hat dann aber wohl weniger mit dem Betstattungsgesetz zu tun, sondern mit dem Handeln in der Praxis. Der fährt dann nicht deswegen nicht, weil es per Gesetz verboten wäre, sondern weil der Rettungsdienst eben die Karre nicht für so einen Quatsch blockieren will und muss. Dann wird eben auf den Leichenwagen gewartet und weiter gehts.
Grüße