Leichtbauwand einziehen?

Darf man ohne Rüchfrage an den Vermieter eine Leichtbauwand (begehbarer Kleiderschrank) einbauen lassen? Wie ist das Gesetz?

ich würde sagen, ja, kann man machen. man zerstört dabei ja nichts von der eigentlichen bausubstanz - höchstens tapeten und teppich (vorsicht evt. bei stuck!). allerdings muss man dann damit rechnen, dass man das bei auszug auch wieder rückgängig machen muss - inkl. renovieren des raumes und evt. neuem bodenbelag.

Man kann, der VM kann aber bei Auszug darauf bestehen, dass die wieder entfernt wird.