Leichter Sachverhalt unverständliche Fragestellung

Hi,

so, da sitze ich nun vor der Hausarbeit im Großen Schein im bürgerlichen Recht und der Fall ist auch ganz einfach.
Leider ist die Fragestellung derart missglückt, dass sich die Frage stellt, wie es denn nun gemeint ist. Ich brauche keine Lösung des Falls, das kann ich auch alleine, ich möchte nur wissen was Juristen darüber denken :
Der Fall geht im Wesentlichen nur über Herausgabeansprüche.
In Aufgabe 1 wird nach den Erfolgsaussichten und Zweckmäßigkeit einer Klage gefragt.
In Aufgabe 2 stellt sich die Frage der der Zuständigkeit des Gerichtes und mit welchen Anträgen die Klage eingereicht werden kann.

Mein Problem ist aber nun,dass eine Klage nur dann Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn sie zulässig und begründet ist.
Dazu gehört ja eben auch die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit von Haupt-und Hilfsanträgen.
Damit umfasst Aufgabe 1 aber ja schon Aufgabe 2.

Bearbeite ich die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Anträge dagegen in Aufgabe 2, habe ich nichts, was ich zur Zulässigkeit einer Klage in Aufgabe 1 schreiben könnte, zumal der Sachverhalt diesbezügliche keine Probleme enthält.
Wie sehen andere das, mache ich mir das Leben unnötig schwer oder ist die Aufgabenstellung einfach nur missglückt.

Daß im 2. Staatsexamen, die Frage falsch gestellt ist, ist so unwahrscheinlich, wie die Geburt von Sechslingen.
Hier handelt es sich offensichtlich um „doppelt relevante Tatsachen“. Alte Regel: Erst Zulässigkeit. Und dann Hilfsgutachten für Begründetheit. Überdies je leichter des Sachverhalt aussieht, desto komplizierter ist er meist. Am besten: jedes Wort auf die „Goldwaage“ legen.
MfG Alex

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Daß im 2. Staatsexamen, die Frage falsch gestellt ist, ist so
unwahrscheinlich, wie die Geburt von Sechslingen.
Hier handelt es sich offensichtlich um „doppelt relevante
Tatsachen“. Alte Regel: Erst Zulässigkeit. Und dann
Hilfsgutachten für Begründetheit. Überdies je leichter des
Sachverhalt aussieht, desto komplizierter ist er meist. Am
besten: jedes Wort auf die „Goldwaage“ legen.
MfG Alex

Danke erstmal für die Antwort.
Aber der Fall wurde mir nicht zur Vorbereitung im 2. Staatsexamen sondern schon für den großen Schein im Bürgerlichen für die Zulassung zum 1. Examen.
Das Dilemma besthet ja nun gerade darin, dass bei einer Prüfung der Zulässigkeit in Aufgabe 1 alle Probleme der Aufgabe 2 in die Aufgabe 1 einbezogen werden. Und für Aufgabe 2 nichts mehr übrig bleibt.

Hi,

so, da sitze ich nun vor der Hausarbeit im Großen Schein im
bürgerlichen Recht und der Fall ist auch ganz einfach.
Leider ist die Fragestellung derart missglückt, dass sich die
Frage stellt, wie es denn nun gemeint ist. Ich brauche keine
Lösung des Falls, das kann ich auch alleine, ich möchte nur
wissen was Juristen darüber denken :
Der Fall geht im Wesentlichen nur über Herausgabeansprüche.
In Aufgabe 1 wird nach den Erfolgsaussichten und
Zweckmäßigkeit einer Klage gefragt.
In Aufgabe 2 stellt sich die Frage der der Zuständigkeit des
Gerichtes und mit welchen Anträgen die Klage eingereicht
werden kann.

Mein Problem ist aber nun,dass eine Klage nur dann Aussicht
auf Erfolg haben kann, wenn sie zulässig und begründet ist.
Dazu gehört ja eben auch die Zuständigkeit des Gerichts und
die Zulässigkeit von Haupt-und Hilfsanträgen.
Damit umfasst Aufgabe 1 aber ja schon Aufgabe 2.

Bearbeite ich die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Anträge
dagegen in Aufgabe 2, habe ich nichts, was ich zur
Zulässigkeit einer Klage in Aufgabe 1 schreiben könnte, zumal
der Sachverhalt diesbezügliche keine Probleme enthält.
Wie sehen andere das, mache ich mir das Leben unnötig schwer
oder ist die Aufgabenstellung einfach nur missglückt.

Hallo,

Der Fall geht im Wesentlichen nur über Herausgabeansprüche.
In Aufgabe 1 wird nach den Erfolgsaussichten und
Zweckmäßigkeit einer Klage gefragt.
In Aufgabe 2 stellt sich die Frage der der Zuständigkeit des
Gerichtes und mit welchen Anträgen die Klage eingereicht
werden kann.

Mein Problem ist aber nun,dass eine Klage nur dann Aussicht
auf Erfolg haben kann, wenn sie zulässig und begründet ist.
Dazu gehört ja eben auch die Zuständigkeit des Gerichts und
die Zulässigkeit von Haupt-und Hilfsanträgen.
Damit umfasst Aufgabe 1 aber ja schon Aufgabe 2.

Bearbeite ich die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Anträge
dagegen in Aufgabe 2, habe ich nichts, was ich zur
Zulässigkeit einer Klage in Aufgabe 1 schreiben könnte, zumal
der Sachverhalt diesbezügliche keine Probleme enthält.
Wie sehen andere das, mache ich mir das Leben unnötig schwer
oder ist die Aufgabenstellung einfach nur missglückt.

wenn im Zivilrecht (anders im Verwaltungsrecht) nach den „Erfolgsaussichten einer Klage“ gefragt ist, ist damit - jedenfalls während des Studiums - in der Regel nur die materielle Rechtslage gemeint, und zwar vor allem dann, wenn der Sachverhalt zur Zulässigkeit ohnehin keine Probleme enthält. Zur Beantwortung der Frage 1 ist daher nur eine klassische Anspruchsprüfung erforderlich, gefolgt von Zweckmäßigkeitsüberlegungen dazu, ob und in welcher Weise eine Klage sinnvoll wäre, ob Gestaltungsrechte ausgeübt werden können, um die Position des Anspruchstellers zu verbessern, usw.