Hallo,
wenn durch Auslaufen der Waschmaschine zu einem leichten Aufquellen des Laminatbodens gekommen ist und die Laminatstücke direkt vor der Wand etwas dunkel geworden sind (dort stehen sowieso immer Küchenschränke und Spüle davor),
muss der Mieter das komplett neu renovieren lassen, oder läuft das unter normaler Abnutzung?
Danke für Rat!
Sebastian
Hallo auch!
Meiner Meinung nach fällt ein Wasserschaden keineswegs unter die normale Abnutzung. Wenn also durch einen Wasserschaden der Laminatboden in irgendeiner Weise beschädigt wurde, muss dieses auch vom Mieter wieder repariert werden. Ob man nun (wenn man bei einem Klicklaminat) einzelne Paneele austauschen kann, oder der Boden komplett neu muss, kann man hier nicht beurteilen. Auf jeden Fall sollte man diesen Schaden der Versicherung melden.
Andreas
Hallo,
ein Wasserschaden ist wie der name schon sagt ein Schaden keinesfalls eine Abnutzung.
Schäden müssen dem VM ersetzt werden. (Zeitwert)Ob der beschädigte Bodenbelag ganz oder teilweise erneuert werden muss kommt auf den Einzelfall an.
Lebensdauer 10-12 Jahre laut:
http://www.expira.de/uppics/Wissenswertes_ueber_Lami…
Eventuell springt je nach Ursache die Haftpflicht ein. (ausgelaufene WAMAS sind ein Thema für sich bei Versicherungen)
Gruß
Maja