Leide Unterhaltsfrage

Also volgende fiktive Situation:
Frau A geschieden (in Türkei 2001),hat einen Exmann,der hinterzieht seit 7 Jahren das ehelich geborene Kind und lebt im Ausland, (hasst seine Ex);
Frau A miterweilen wieder glücklich verheiratet, 2 kleine Kinder(4und2) und mit Zwillingen schwanger.
Nun hat Ex erfahren, da seine Heimat der EU beitritt und hat sich in seiner Heimat (2007) einen Unterhaltstitel geholt und droht die Vollstreckung, sofort nach EU beitritt seiner Heimat nach EU Recht.

  1. Kann man einen nach deutschem Recht nicht möglichen Unterhaltstitel (380€ monatlich seit 2007) in Deutschland vom Deutschen Staat vollstrecken lassen?
  2. Einkommen Ehemann 2200 netto, nach deutschem Recht währen da wohl 1,79€ pfändbar, aber doch auch nur wenn es die Kinder des Ehemannes währen und nicht die Kinder der Ehefrau.
    3.Welches EK der Frau wird der Unterhaltsbemessung zugrundegelegt nach deutschem Recht wenn die Frau als Hausfrau 4 Kinder im Alter von 0-4j versorgt und der Ehegatte 2200€ erhält, wie lange darf die Frau ohne Sorgen zu Hause bleiben?

Danke

Hallo,

wenn ich ehrlich bin, verstehe ich die Frage nicht so ganz. Wahrscheinlich liegt es daran, dass wichtige Informationen fehlen.

Ich versuche die Situation, wie ich sie verstanden habe, noch einmal mit den sich ergebenden Fragen zusammenzufassen:

Mutter eines Kindes - Kind unbekannten Alters - lebt in der Türkei. Also wird das Alter des Kindes benötigt.

Kind lebt in welchem Land? - Wurde das Kind vom Vater entführt? Hat es Urteile zum Sorgerecht o. ä. gegeben?

Wie kann der Vater einen Unterhaltstitel gegen die Mutter besorgen? Warum hat sie sich dagegen nicht gewehrt?

Ansonsten hat die Mutter im Normalfall gegenüber ihrem neuen Ehemann einen Taschengeldanspruch von 5 bis 7 % seines Nettoeinkommens. Diesen muss sie im Normalfall für den Unterhalt von minderjährigen Kindern verwenden.

Allerdings kann hier der Taschengeldanspruch auch geringer sein, weil der neue Ehemann vier minderjährige Kinder vorrangig ernähren muss.

Pfänden gegen den neuen Ehemann kann das „alte“ Kind nicht. Aber da es scheinbar einen neuen Titel gegen die Mutter gibt - den es auch geben würde, wenn das Heimatland nicht in der EU ist - wird es eine sehr verworrene Situation.

Also ist hier wichtig: wie entstand der neue Titel? Hat ein Gericht fiktive Einkünfte der Mutter angenommen? Hat sie dummerweise etwas beim Jugendamt unterschrieben?

Gruß
Ingrid

Also das Kind war bei seiner Hinterziehung ( bei gemeinsamer Sorge gibt es angeblich keine Entführung )4 und ist nun 7 Jahre älter.

Nach 5 Jahren ohne Kontakt hat man der Mutter aus diesem Grund vor Ort in abwesenheit die gemeinsame Sorge entzogen und Sie dem Vater zugesprochen. Vom Gericht bestellter Pflichtverteitiger der Mutter war wohl anwesend laut Protokoll. Mutter will das auch weder ändern noch bekämpfen, da so oder so kein Kontakt mehr zustande kommen kann. Was auch religöse Gründe hat, das keine Kommunikationsebende mehr zum Kind vorhanden ist.

Nun ist die Frage ob die Mutter nach EU-Recht belangt werden kann man hatte 2007 wohl dem Vater einen Unterhalt von 370€ rückwirkend bewilligt. Aufgrund fiktiver Einkünfte des jetzigen Gatten ist anzunehmen, da die Mutter seit 2004 nicht mehr gearbeitet hätte.

Das juristische Problem das nun gelöst werden soll ist folgendes:

  1. Kann dieser Beschluß nach dem EU Beitritt ungeprüft in Deutschland durchgesetzt werden? Vor Ort ist er rechtsgültig da er alle landesüblichen nötigen Stempel hat. In Deutschland währe er undenkbar.
    2.Was würde man in Deutschland der Unterhaltsberechnung zugrundelegen, da von den 2200 netto die vier gemeinsamen Kleinkinder und die Hausfrau versorgt werden müssen. Ab wann ist es einer Mutter von 4 Kleinkindern zuzumuten wieder arbeiten zu gehen um Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, wobei das Amtsbekannte EK des Kindesvaters(1. Kind=Kläger) im Ausland bei mind. 15000€ netto/Monat liegen muß.

Hallo Ninchen,

leider kenne ich mich mit EU-Recht nicht aus. Normalerweise ist es - soweit ich es weiß (ist aber ohne jede Garantie) - möglich, einen rechtskräftigen Titel auch in einem anderen Land zu vollstrecken.

Vielleicht kann Dir jemand aus einer Auslandsliste helfen. Das ist eine Liste von betroffenen Eltern wo entweder einzelne Elternteile oder die Kinder im Ausland leben. Vertreten in dieser Auslandsliste sind fast alle Länder und auf jeden Fall alle Erdteile. Aufnahme in diese Liste bekommt man nur auf Empfehlung.

Die Liste wird von einem Deutschen von Spanien aus geleitet. Ich kenne den Betreiber dieser Liste und kann Dich empfehlen. Dazu schicke mir bitte direkt per PN Deine Kontaktdaten.

Gruß
Ingrid