Leiden Staatsanwälte etc. unter ihrem Beruf?

Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es Untersuchungen gibt, ob Staatsanwälte, Richter oder Polizisten (man kann es wohl weiter ausweiten) unter ihrem Beruf leiden und zunächst einmal jeden, der verdächtig ist oder angezeigt wurde, als schon vorverurteilt betrachten und der andere erstmal seine Unschuld beweisen muß. Gibt es so ein Berufs-Syndrom? Frage ist nur theoretischer Natur.
Danke schon mal, Fritz

Hallo Fritz,

das liegt in der Natur der Sache (und ist im übrigen z.B. auch Thema der Psychologie).

Festinger beschrieb 1957 seine Theorie der „kognitiven Dissonanz“.

Meiner Meinung nach ist es eine der wichtigsten Theorien in der Psychologie überhaupt.

Festinger Theorie zu Folge erzeugen Kognitionen (Gedanken), die dem eigenem Selbstbild zuwider laufen einen inneren Konflikt (Dissonanz).

Ein vielzitiertes Beispiel ist die Wahrnehmung von Rauchern in Bezug auf die schädlichen Folgen des Rauchens:

Sich selber zuzugestehen, dass Rauchen

  • sehr schädlich ist,
  • eine Sucht ist,
  • also letztlich: dass Rauchen unvernünftig ist (Kognition)

steht im Konflik zu der Tatsache, dass man

  • gesund leben möchte,
  • nicht abhängig sein möchte,
  • kurzum: vernünftig handeln möchte (Selbstbild).

Ein Raucher hat nun 2 Möglichkeiten:

  1. Er hört mit dem Rauchen auf
    oder
  2. Er verändert die Kognitionen gegen das Rauchens (Vermeidung kognitiver Dissonanz zum Schutze des Selbstbildes), indem er z.B.
  • die Argumente gegen das Rauchen und sein unvernünftiges Handeln herunter spielt (so schädlich ist Rauchen gar nicht, nicht jeder Raucher erkrankt an Lungenkrebs, wenn man aufhören möchte, kann man das jederzeit tun etc.)
  • positive Kognitionen bildet (Rauchen entspannt, macht glücklich, ist gesellig, fördert die Konzentration).

Dieses Modell würde auch bei der Strafverfolgung greifen:

Würde ein an der Justiz beteiligter Mensch annehmen müssen, dass ein Verdächtiger unschuldig sei, dann wäre seine Zeitaufwendung an der Sache sinnlos (Kognition).

Menschen möchten aber nicht ihre Zeit sinnlos vergeuden (Konflikt zu dem Selbstbild).

Also könnte in einem solchen Fall die Unschuldsvermutung erst einmal verworfen werden, damit sich die kognitive Dissonanz reduziert (Der Verdächtige muss schuldig sein, denn dann sind meine Ermittlungen in seine Richtung keine vergeudete Zeit).

Vergleiche auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kognitive_Dissonanz

Lieben Gruß
Patrick

Hallo Patrick,

selten eine soo daneben liegenden Vergleich gesehen…:smile:)
Wenn diese Leute „leiden“…dann darunter,das die von Ihnen vor Gericht gezerrten nach der Verhandlung wieder auf freiem Fuß sind…

Nicht ohne Grund haben ja die Allierten bei Kriegsende die „Unselige
Verquickung“ von Polizei und Gerichtsbarkeit in einem aufgehoben…

Hallo Frank!

Nicht ohne Grund haben ja die Allierten bei Kriegsende die
„Unselige
Verquickung“ von Polizei und Gerichtsbarkeit in einem
aufgehoben…

Könntest Du Deine Aussage bitte erläutern? Du möchtest etwas zum Ausdruck bringen, aber statt es zu tun, endest Du mit für mich nichtssagenden Pünktchen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

weil vor 1945 die Polizei auch gleichzeitig erstinstanzliche Gerichtsbehörde war…Sie konnte „Strafverfügungen“ aus eigenem
Gutdünken erlassen…

Hallo Patrick,
das hast du m.M. treffend auf den Punkt gebracht.
Wenn dann Angeklagte doch wieder auf freien Fuß gesetzt werden (müssen), dann wohl nur, weil der Staatsanwalt seine Arbeit nicht richtig gemacht hat und ein guter RA oder Psychologe da war oder gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen wurde (Verfahrensfehler).
Im übrigen finde ich, daß viel zu viel vor Gericht ausgetragen wird. Wo kann sich die Jugend noch austoben? Früher klaute man die Kirschen vom Nachbarn, und man bekam eine Klatsche, heute klaut man Handys und Handtaschen (weil es keine Kirschen mehr beim Nachbarn gibt). Nicht, daß ich daß gut heiße, aber man wird heute in der Entwicklung zu sehr eingeschränkt. Hat aber mit meinem obigen Ansinnen nichts mehr zu tun.
LG Fritz

Meiner Meinung nach ist es eine der wichtigsten Theorien in
der Psychologie überhaupt.

Dieses Modell würde auch bei der Strafverfolgung greifen:

Würde ein an der Justiz beteiligter Mensch annehmen müssen,
dass ein Verdächtiger unschuldig sei, dann wäre seine
Zeitaufwendung an der Sache sinnlos (Kognition).

Menschen möchten aber nicht ihre Zeit sinnlos vergeuden
(Konflikt zu dem Selbstbild).

Also könnte in einem solchen Fall die Unschuldsvermutung erst
einmal verworfen werden, damit sich die kognitive Dissonanz
reduziert (Der Verdächtige muss schuldig sein, denn dann sind
meine Ermittlungen in seine Richtung keine vergeudete Zeit).

Vergleiche auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kognitive_Dissonanz

Lieben Gruß
Patrick

Hallo,

Wenn dann Angeklagte doch wieder auf freien Fuß gesetzt werden
(müssen), dann wohl nur, weil der Staatsanwalt seine Arbeit
nicht richtig gemacht hat und ein guter RA oder Psychologe da
war oder gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen wurde
(Verfahrensfehler).

Was treibt die Leute eigentlich immer wieder dazu, hier einen derartigen Schwachsinn zu schreiben.

Wenn Angeklagte auf „freien Fuß“ gesetzt werden (was auch immer Du damit meinst, weil mit wenigen Ausnahmen der Untersuchungshaft jeder Angeklagte auf freiem Fuß ist), dann liegt das an der Rechtslage und kaum an der Staatsanwaltschaft.

Zunächst einmal scheint Dir die Kenntnis zu fehlen, dass es die gesetzliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, sowohl belastendes als auch entlastendes Material zu sammeln. Insofern könnte es zur Folge haben, dass sich nicht genügende Beweise für eine Schuld herbeiführen lassen. Wird dieser dann „auf freien Fuß“ gesetzt, so hat die StA ihre Arbeit gerade richtig gemacht.

Zudem sollte Dir vielleicht bekannt sein, dass es einen „Angeklagten“ nur im Gerichtsverfahren und nicht im staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren gibt. Wird also ein „Angeklagter auf freien Fuß“ gesetzt, so ist dass eine Entscheidung des Gerichts und nicht der StA.

Was meinst Du mit „ein guter Psychologe“ war da? Ist ein Psychologe „gut“, wenn er die Schuldunfähigkeit eines Menschen feststellt? Und selbst wenn das so ist - und Du anscheinend der Ansicht bist, dass man jeden unabhängig von seinem Geisteszustand ins Gefängnis stecken muss - solltest Du Dich deshalb beim Gesetzgeber beschweren, der diese Gesetze beschlossen hat, und nicht bei der StA oder dem Gericht, welche diese anwenden.

Ist Dir eigentlich bekannt, dass jemand, der eine Straftat begangen hat und wegen geistiger Störung nicht bestraft werden kann, idR. in die geschlossene Anstalt kommt. Insbesondere bei Tötungsdelikten ist das - und das wird Dich sicher freuen - für die Täter belastender, weil sie hier nicht nur schlechtere Bedingungen habe, sondern auch nicht nach 15 Jahren rauskommen.

Also vielleicht mal etwas weniger Bild nachzitieren und sich statt dessen informieren.

Im übrigen finde ich, daß viel zu viel vor Gericht ausgetragen
wird. Wo kann sich die Jugend noch austoben? Früher klaute man
die Kirschen vom Nachbarn, und man bekam eine Klatsche, heute
klaut man Handys und Handtaschen (weil es keine Kirschen mehr
beim Nachbarn gibt). Nicht, daß ich daß gut heiße, aber man
wird heute in der Entwicklung zu sehr eingeschränkt. Hat aber
mit meinem obigen Ansinnen nichts mehr zu tun.

Aha, das Stehlen eines Handys, welches idR. duch Gewaltandrohung oder Anwendung, Benutzung von Messern, etc. geschieht, siehst Du also als normale Entwicklung Jugendlicher an.
Ehrlich gesagt wundert mich nun der Inhalt obiger Zeilen auch nicht mehr.
Gruß
Dea

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Hi,
ich bezog meine Aussage nicht explizit auf die Staatsanwalt. Wenn es die Rechtslage ist, hätte sie auch vorher erkannt werden können, bevor jemand voreilig angeklagt wird.

Wenn Angeklagte auf „freien Fuß“ gesetzt werden (was auch
immer Du damit meinst, weil mit wenigen Ausnahmen der
Untersuchungshaft jeder Angeklagte auf freiem Fuß ist), dann

liegt das an der Rechtslage und kaum an der
Staatsanwaltschaft.
Zunächst einmal scheint Dir die Kenntnis zu fehlen, dass es
die gesetzliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, sowohl
belastendes als auch entlastendes Material zu sammeln.

Ich bezog das auf meine erste Aussage oben, und da ist es m.M. nach, daß zunächst belastendes Material gesucht wird, um eine Arbeitsberechtigung zu haben. Nichts ist schlimmer als der Mißerfolg, wie über die kognitive Dissonanz bereits berichtet wurde.

Insofern könnte es zur Folge haben, dass sich nicht genügende
Beweise für eine Schuld herbeiführen lassen. Wird dieser dann
„auf freien Fuß“ gesetzt, so hat die StA ihre Arbeit gerade
richtig gemacht.

Dann hätte der Verdächtige erst gar nicht in U-Haft etc. genommen zu werden.

Zudem sollte Dir vielleicht bekannt sein, dass es einen
„Angeklagten“ nur im Gerichtsverfahren und nicht im
staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren gibt. Wird
also ein „Angeklagter auf freien Fuß“ gesetzt, so ist dass
eine Entscheidung des Gerichts und nicht der StA.

Okey, habe mich vorher auch ganz kurz und allgemein gehalten.

Was meinst Du mit „ein guter Psychologe“ war da? Ist ein
Psychologe „gut“, wenn er die Schuldunfähigkeit und den :Geisteszustand eines Menschen
feststellt?

Ich habe nichts von einer Schuldunfähigkeit oder Geisteszustand geschrieben. Deine Antwort trifft genau die Aussage der kognitiven Dissosnanz.

Und selbst wenn das so ist - und Du anscheinend
der Ansicht bist, dass man jeden unabhängig von seinem
Geisteszustand ins Gefängnis stecken muss - solltest Du Dich
deshalb beim Gesetzgeber beschweren, der diese Gesetze
beschlossen hat, und nicht bei der StA oder dem Gericht,
welche diese anwenden.
Ist Dir eigentlich bekannt, dass jemand, der eine Straftat
begangen hat und wegen geistiger Störung nicht bestraft werden
kann, idR. in die geschlossene Anstalt kommt. Insbesondere bei
Tötungsdelikten ist das - und das wird Dich sicher freuen -
für die Täter belastender, weil sie hier nicht nur schlechtere
Bedingungen habe, sondern auch nicht nach 15 Jahren
rauskommen.

Obige Aussage geht völligam Thema und hat mit meiner Aussage nichts zu tun.

Im übrigen finde ich, daß viel zu viel vor Gericht ausgetragen
wird. Wo kann sich die Jugend noch austoben? Früher klaute man
die Kirschen vom Nachbarn, und man bekam eine Klatsche, heute
klaut man Handys und Handtaschen (weil es keine Kirschen mehr
beim Nachbarn gibt). Nicht, daß ich daß gut heiße, aber man
wird heute in der Entwicklung zu sehr eingeschränkt. Hat aber
mit meinem obigen Ansinnen nichts mehr zu tun.

Von der Gewaltanwendung und Benutzung von Messern etc. redest du, nicht ich. Ich halte das auch nicht für gut, und es wäre besser, wenn die Entwicklung Jugendlicher in andere Richtungen gelenkt würden. Alles andere ist eine Unterstellung.
Fritz

Aha, das Stehlen eines Handys, welches idR. duch
Gewaltandrohung oder Anwendung, Benutzung von Messern, etc.
geschieht, siehst Du also als normale Entwicklung Jugendlicher
an.

Hallo!

ich bezog meine Aussage nicht explizit auf die Staatsanwalt.
Wenn es die Rechtslage ist, hätte sie auch vorher erkannt
werden können, bevor jemand voreilig angeklagt wird.

Voreilige Anklagen sind nicht die Regel. Im Gegenteil, der Großteil der Verfahren endet ohne Anklage. Die Anklagen führen dann in den meisten Fällen zu Verurteilungen, nicht, weil der Unschuldvermutung zu wenig Raum geschenkt wird, sondern weil schon im Vorfeld so ermittelt wurde, dass eben auch entlastende Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und der Anklagevorwurf im Zeitpunkt der Anklge erwiesen ist. Das ist ja eben auch der Sinn des staatsanwaltschaftlichen Vorverfahrens.
Man sollte sich auch kein falsches Bild machen. In der Ralität war es meine Erfahrung, dass mindestens 70 % aller Angeklagten sinnvollerweise ein Geständnis abgelegt haben.
Der durchschnittliche Staatsanwalt wird weder wenn er das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gegen einen Beschuldigten einstellt, noch wenn er vor Gericht einen Freispruch kassiert, irgend eine Gefühlsregung verspüren.
Die Damen und Herren leisten Fließbandarbeit und haben überhaupt keine Zeit, sich im Alltagsgeschäft mit irgendwelchen Emitionen zu befassen. Natürlich kommt es das ein oder andere mal zu voreiligen Anklagen, Anklagen, an denen nicht viel dran ist, münden aber vor Gericht auch nicht in Verurteilungen. Der Richter darf keinen vernünftigen Zweifel daran haben, dass die Tat sich so abgespielt hat, wie die Staatsanwaltschaft sie angeklagt hat. Das ist bei einer Anklage, die aufgrund Zeitdrucks oder warum auch immer auf wackeligen Beinen steht eher selten der Fall.

Ich bezog das auf meine erste Aussage oben, und da ist es m.M.
nach, daß zunächst belastendes Material gesucht wird, um eine
Arbeitsberechtigung zu haben. Nichts ist schlimmer als der
Mißerfolg, wie über die kognitive Dissonanz bereits berichtet
wurde.

Die Arbeitsberechtigung ist der Anfangsverdacht, der in der Regel durch Strafanzeigen oder Meldungen der Polizei an die Staatsanwaltschaft herangetragen wird. Belastendes und entlastendes Material wird gleichermaßen gesammelt und berücksichtig.

Dann hätte der Verdächtige erst gar nicht in U-Haft etc.
genommen zu werden.

Dass jemand in U-Haft genommen wird ist die Ausnahme und nicht die Regel und gerade die Anforderungen (dringender Tatverdacht, also hohe Veruteilungswahrscheinlichkeit und Haftgrund) an die Anordnung der Untersuchungshaft machen ein ordentliches Arbeiten und ein vernünftiges Ermitteln unabdingbar. Die Untersuchungshaft ist doch recht selten in Anbetracht der Masse an Verfahren, die regelmäßig erledigt wird. Ich kenne keine genauen Zahlen aber ich bin mir ziemlich sicher dass in der überwiegenden Zahl der Fälle in denen Untersuchungshaft angeordnet wurde am Ende auch eine Verurteilung herauskommt.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Voreilige Anklagen sind nicht die Regel. Im Gegenteil, der
Großteil der Verfahren endet ohne Anklage. Die Anklagen führen
dann in den meisten Fällen zu Verurteilungen, nicht, weil der
Unschuldvermutung zu wenig Raum geschenkt wird, sondern weil
schon im Vorfeld so ermittelt wurde, dass eben auch
entlastende Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und der
Anklagevorwurf im Zeitpunkt der Anklge erwiesen ist. Das ist
ja eben auch der Sinn des staatsanwaltschaftlichen
Vorverfahrens.

Das ist die Theorie und so sollte es sein. Die Praxis zeigt aber, dass es eben nicht immer so ist denn eben genau diese Argumente führen zur Voreingenommenheit des Richers in der Hauptverhandlung zu Lasten eines Beschuldigten.

Ich bin kein Psychologe habe aber schon gelesen und kann aus der Praxis bestätigen, dass ein großer Teil der Richter in der HV versucht die Aktenlage in der HV zu bestätigen - damit ist der Richter aber eigentlich bereits befangen und wenn man weiß, wie gerade die im Akt befindlichen Polizeiprotokolle in vielen Fällen zu Stande kommen, weiß man auch, was das oft für eine Katastrophe ist.

Gruß
Tom

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Ein solches Berufs-Syndrom gibt es. Einige Personen aus den von dir genannten Berufsgruppen halten jeden grundsaetzlich fuer eher schuldig als unschuldig. Wenn sich die Schuld nicht nachweisen laesst, wird das strafmildernd beruecksichtigt oder die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage angeboten.

Selbstverstaendlich sind nicht alle Richter, Staatsanwaelte und Polizisten von dieser „Krankheit“ betroffen. Es ist eher die Minderheit. Die meisten arbeiten sauber und sehr professionell.

Dennoch: ein unter Juristen oft zitierter Spruch lautet „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“. Wenn du also jemals in die Situation kommst, dass du zu Unrecht einer Straftat beschuldigt wirst, dir aber angeboten wird, das Verfahren (z.B. gegen Geldauflage) einzustellen, nimm’s an!

Moin,

es dürfte wohl keine Berufsgruppe geben, ob in D oder sonstwo, von deren Angehörigen nicht der eine oder andere unter seinem Beruf leidet. Warum sollte das bei Staatsanwälten anders sein?

Ralph

Ich bin psychologisch nicht sehr gebildet, aber dein Beitrag ist IMHO ziemlich fragwürdig: Es ist unter anderem Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu ermitteln, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht bzw. vom wem. Diese Aufgabe wird auch dann ordentlich und richtig gelöst, wenn sich herausstellt, dass eben keine solche Tat vorliegt. Wenn das Ergebnis der Ermittlungen also lautet „Keine Anklage“, ist damit keine Zeit noch Energie vergeudet.

Levay