Hallo
Nachdem ich den untenstehenden Thread „Ärger mit der GEZ“ gelesen habe
und ich Ebensolchen mit dieser „Behörde“ habe,möchte ich doch gern mal wissen vor welchem Gericht man gegen diese Leute vorgehen kann und ob man dazu auch noch einen Anwalt braucht.(WDR>Reg.Bez.D`dorf)
Das ist eine wirklich ernsthafte Frage,weil ich es nämlich langsam leid bin,daß die ständig die Gebühren im voraus von der Stadtkasse einziehen lassen.
Ja ihr lest richtig!Und der nette Herr von der Stadt zuckt dann immer mit den Schultern und sagt,daß er dagegen nichts machen könne,weil dies eine behördliche Amtshilfe sei und dagegen helfe nur eine richterliche Verfügung.
Ich möchte hier nur mal richtig stellen,daß es nicht damit getan ist,deren Briefe in den Container zu werfen oder Widerspruch einzulegen;weil die entscheiden selbst über Diesen.
Wenn der Stadteintreiber mit nem Titel kommt (und den stellt die GEZ selbst aus),dann heißt es zahlen,pfänden lassen oder die Finger zum Schwur heben.
Für eine konkrete Anwort schonmal vielen Dank im voraus.
H.L.
Hallo,
Wenn der Stadteintreiber mit nem Titel kommt (und den stellt
die GEZ selbst aus),dann heißt es zahlen,pfänden lassen oder
die Finger zum Schwur heben.
Ein Vollstreckungstitel … da kann es sich doch nur um ein rechtskräftiges vollstreckbares Urteil, um einen Vollstreckungsbescheid (nach einem Mahnbescheid ergangen) oder um eine sonstige vollstreckbare Urkunde (z.B. einen Vertrag mit Vollstreckungsunterwerfung nach §794 I Nr.5 ZPO) handeln, oder?
Und die kann die GEZ sich nicht selbst ohne Deine Mitwirkung ausstellen.
Ich habe das Gefühl, dass Du an irgendeiner Stelle versäumt hast, gegen irgend eine Aktion der GEZ Widerspruch einzulegen oder so was, kann das sein?
Grüße
Sebastian
GEZ und Vollstreckung
Hi Sebastian,
…vollstreckbare Urkunde…
Und die kann die GEZ sich nicht selbst ohne Deine Mitwirkung ausstellen.
doch, das kann sie. Der Fachbegriff lautet „zugewiesenene Vollstreckung“; auch Verbände mit Zwangsmitgliedschaft wie die IHK können ihre Vollstreckungsbescheide selbst ausstellen.
Gruß Ralf
Hallo Hans,
ich glaube,du wirfst da was durcheinander…
Im den unteren Thread ging es darum,das die GEZ Leuten Schreiben schickt,die KEINE Rundfunk-und TV-Geräte angemeldet haben…
Während Du anscheinend wohl Rundfunk-und TV-Geräte angemeldet hast,jedoch nicht bereit bist,dafür Vierteljährlich im Voraus diese
„unverschämten“ Gebühren zu bezahlen…
In diesem Falle kannst du natürlcih überhaupt nichts machen,weil mit der
Anmeldung der Geräte auch die Gebührenpflicht entsteht…
Du könntest zwar theoretisch bei dem für deinen Wohnort zuständigen
Verwaltungsgericht „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (hier durch den Vollziehungsbeamten der Stadt in der sogennanten „Amtshilfe“ für die GEZ,da diese über keine eigenen
Vollziehungsbeamten verfügt) einlegen…nur wird dir das nichts nützen,weil gemäß dem Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren dieses
Vorgehen rechtmäßig ist…
Es sei denn,du hättest wirklich KEIN Gerät in Deinem Haus oder Pkw,
mit dem man Rundfunk und Fernsehsendungen empfangen kann…
NUR in diesem Fall hätte die „Erinnerung“ aussicht auf Erfolg…
mfg
Frank
Hallo Frank
ich glaube,du wirfst da was durcheinander…
Im den unteren Thread ging es darum,das die GEZ Leuten
Schreiben schickt,die KEINE Rundfunk-und TV-Geräte angemeldet
haben…
Während Du anscheinend wohl Rundfunk-und TV-Geräte angemeldet
hast,jedoch nicht bereit bist,dafür Vierteljährlich im Voraus
diese „unverschämten“ Gebühren zu bezahlen…
Ich bin ja bereit die Gebühren zu zahlen,aber bitte nur für ein vorhandenes Gerät.Die GEZ aber hatte mir vor Jahren ein zweites Gerät unterstellt und doppelte Gebühren verlangt.Es hat fast ein halbes Jahr gedauert bis dieser „Irrtum“ ausgeräumt war.Die aufgelaufenen doppelten Gebühren wurden aber nicht storniert sondern immer weiter, bis heute,als Restschuld mit den pünktlich eingehenden Beträgen verrechnet.Immer mit Mahngebühr und Drohungen.Bis dann eines Tages der nette Herr von der Stadt…
Daß ich die so zwangsgezahlten Gebühren mit den Regulären verrechnete,
wollte die GEZ nicht hinnehmen und so ging das Spiel von vorne los.
Du könntest zwar theoretisch bei dem für deinen Wohnort
zuständigen
Verwaltungsgericht „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der
Zwangsvollstreckung
Das wars eigentlich was ich wissen wollte.Also muß ich vors Verwaltungsgericht und zwar das für meinen Bezirk zuständige!?
Nicht das wo der WDR seinen Sitz hat!???
Und muß ich da einen Anwalt beauftragen oder kann ich das selbst erledigen?
Gruß
HL
Hallo Hans,
das solltest du NUR mit einem Anwalt machen…
mfg
Frank
Hallo Hans,
ich glaube,du wirfst da was durcheinander…
Im den unteren Thread ging es darum,das die GEZ Leuten
Schreiben schickt,die KEINE Rundfunk-und TV-Geräte angemeldet
haben…
Während Du anscheinend wohl Rundfunk-und TV-Geräte angemeldet
hast,jedoch nicht bereit bist,dafür Vierteljährlich im Voraus
diese
„unverschämten“ Gebühren zu bezahlen…
In diesem Falle kannst du natürlcih überhaupt nichts
machen,weil mit der
Anmeldung der Geräte auch die Gebührenpflicht entsteht…
Irrtum: Die Gebührenpflicht entsteht nicht durch die Anmeldung sondern durch das Bereithalten!
Timid
Du könntest zwar theoretisch bei dem für deinen Wohnort
zuständigen
Verwaltungsgericht „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der
Zwangsvollstreckung (hier durch den Vollziehungsbeamten der
Stadt in der sogennanten „Amtshilfe“ für die GEZ,da diese über
keine eigenen
Vollziehungsbeamten verfügt) einlegen…nur wird dir das
nichts nützen,weil gemäß dem Staatsvertrag über die
Rundfunkgebühren dieses
Vorgehen rechtmäßig ist…
Es sei denn,du hättest wirklich KEIN Gerät in Deinem Haus oder
Pkw,
mit dem man Rundfunk und Fernsehsendungen empfangen kann…
NUR in diesem Fall hätte die „Erinnerung“ aussicht auf
Erfolg…
mfg
Frank