Leidige Eigenheimzulage

Hallo,

ich habe gestern mit einem Immobilienverkäufer einer Bank gesprochen und der sagte das man die Eigenheimzulage auch noch volle 8 Jahre bekommt wenn man dieses Jahr den Kaufvertrag schließt aber erst nächstes Jahr bezahlt und einzieht.

Das ist finde ich, ist schon eine Aussage. Passt das zusammen mit dem was Ihr auch gehört bzw. gesagt bekommen habt?

gruß Sandra

Hallo,
kann ich meine Eigenheimzulage auch in der Form sichern, dass ich den Kaufvertrag noch in 2003 unterschreibe und natürlich die Eigenheimzulage beantrage, dann für 5 Jahre vermiete und dann letztendlich selber einziehe. Laufen dann ab eigenem Einzug die 8 Jahre los (also von 2009 bis 2017) oder habe ich da was falsch verstanden? Es hängt also nur von einer gewissen Frist zwischen Kaufvertrag und eigenem Einzug. Ist so eine evtl. Frist irgendwo im Gesetz genannt bzw. erklärt?
Diese Frage möchte ich gerne an alle Spezialisten richten.
Danke
Gruß
Rainer

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Hallo zusammen,

ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass ihr den Barwert eurer Eigenheimzulage, vernünftig abgezinst, nicht heute als höheren Kaufpreis in den Hausangeboten wiederfindet, oder? Also was soll der Stress? Wär es nicht cleverer, in der Flaute im nächsten Jahr zu kaufen?

Und wer die Eigenheimzulage beim Bauen einrechnen MUSS, sollte imho besser nicht bauen. Mir wär da die Gefahr einer Privatinsolvenz zu hoch.

Nur mal so ein kommentar zu dem es mich gedrängt hat. :smile:)

Gruß
Burkh

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ja das stimmt so, erst wenn nutzen/lasten an sie ueber gehen bzw. eingezogen wird beginnen die 8 jahre bzw. ab da kann mann einen antrag stellen
ich wuerde auf jeden fall im kaufvertrag den nutzen/lasten satz mit aufnehmen lassen
ist bei mir auch so, hab mich da auch 5x abgesichert :smile:
wichtig ist das man dieses jahr noch den kaufvertrag unterschreibt um die förderung zu bekommen

gruss

olli

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Hallo Sandra, die Sache sieht so aus: Du kannst den Kaufvertrag („obligatorisches Rechtsgeschäft“) in diesem Jahr abschließen. Für die Anwendung der Eigenheimzulage-Vorschriften gilt dann die Rechtslage 2003. Die achtjährige Förder-Frist beginnt „im Jahr der Herstellung oder Anschaffung“ (laut Gesetz). Anschaffungszeitpunkt ist aus steuerlicher Sicht (maßgeblich für die Eigenheimzulage) der Zeitpunkt des Überganges von Nutzen und Lasten, einfach ausgedrückt, wenn Du den Schlüssel bekommst. Eigenheimzulage erhältst Du dann für 2004 und die laufenden sieben Jahre, jedoch nur dann, wenn Du auch selbst darin wohnst oder die Wohnung nahen Angehörigen überlässt. Im Zweifel: frag Deinen Steuerberater oder Dein Finanzamt. Gruß
Sebastian.

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