Guten Morgen,
Mal angenommen Frau a und Mann B heiraten. Frau A verdient wesentlich mehr als der Gatte.
Gatte muss aber Unterhalt für drei Kid´s aufbringen.
Gatte hat noch Verbindlichkeiten beim Jugendamt oder Land was hier gleichzusetzen ist.
Bei der Steuererklärung bekommt B die Hälfte seines Erstattungsbetrages weggepfändet / abgezogen wegen der Rückführung der Verbindlichkeiten.
Wenn jetzt beide Personen verheiratet sind, welches wäre die günstigste Kombi?
Nach der gemeinsamen Veranlagung bekommt AundB trotzdem die Hälfte des Erstattungsbetrages abgezogen?
Das geänderte Gesetz mit dem Faktor ist das sinnvoll für diese Kombination?
Anwalt von B sagt aus, das B immer für die Zahlung des Unterhaltes optimale Kombination wählen muss. Aber welche?
Wer hat denn mal Tipps für diese Situation?
Der Steuerberater sieht das aus steuerlichen Gesichtspunkten. Der sagt 3 und 5. Aber dann verschlechtert sich der Mann und siehe oben.
Die Vergleichsrechner bei Google sagen dazu auch nicht viel.
Schon mal Danke im Voraus
MFG
Mike
Hallo,
die andere alternative ist 4/4. Aber dadurch hat die mehrverdienende Person aber einen erheblichen Nachteil. A und B sollten sich das einmal über einen Gehaltsrechner über das Internet ausrechnen wie hoch die dif. dann ist.
Gruß Sunny
Hallo,
die andere alternative ist 4/4. Aber dadurch hat die
mehrverdienende Person aber einen erheblichen Nachteil.
Und der wäre???
Die Wahl der Steuerklasse hat auf die Jahresteuerschuld keine Auswirkung, da die nur den Lohnsteuerabzug regelt, und die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer hat.
Die beiden könnten bei der ESt-Erklärung die Aufteilung des ERstattungsanspruches beantragen, dann bekommt trotz Zusammenveranlagung jeder nur das erstattet, was ihm zusteht.
Jeden Monat mehr Abzüge
was sich natürlich am Jahresende wieder ausgleicht.
Quasi ein zinsfreier Kredit an den Staat.
Ich würde in diesem Fall IV/IV empfehlen, dann gibt es bei der Unterhaltsberechnung schon weniger Streit da die die Rückzahlung oder Nachzahlung ans Finanzamt bei einer normalen Steuererklärung von Arbeitnehmern nicht sehr hoch ausfallen dürfte und damit auch die Auswirkung auf den Unterhaltsbetrag.
Dann noch eine Aufteilung beantragen wie bereits erwähnt.
Der Unterhaltsempfänger kommt ansonsten evtl. auf die Idee, dass dem Unterhaltsfplichtigen mehr von der Steuererstattung zuzurechnen wäre und streitet sich darum.
Grüße
Bröselchen
Hallo,
Ich würde in diesem Fall IV/IV empfehlen, dann gibt es bei der Unterhaltsberechnung schon weniger Streit da die die Rückzahlung oder Nachzahlung ans Finanzamt bei einer normalen Steuererklärung von Arbeitnehmern nicht sehr hoch ausfallen dürfte und damit auch die Auswirkung auf den Unterhaltsbetrag.:
Ich dachte immer, die Unterhaltsberechnung ginge von der (Jahres-) EST-Erklärung aus. Damit wäre es doch unerheblich, oder? (So, wie Clematis schon schrieb).
Ändert sich der monatliche Unterhaltsbetrag, wenn der Steuerpflichtige eine höhere Rückzahlung vom FA erhält?
Gruß
ShannonS
Ändert sich der monatliche Unterhaltsbetrag, wenn der
Steuerpflichtige eine höhere Rückzahlung vom FA erhält?
Hallo erst mal Dank an euch alle,
Nö der Unterhalt ändert sich nicht aber das Land zieht gleich die Hälfte ein als Rückerstattung für die Unterhaltvorschusskasse.
B findet es nur bedenklich , das Frau A über Bande auch zahlt.
Beispiel es werden 100€ erstattet und 50 gehen an die UVK.
Also sind für A und B nur noch 25 übrig, hiermit fehlen A 25€ die ihr ja eigentlich zustehen. Was hat A mit dem Unterhalt für B´s Kinder u tun?
Diese Situation soll vermieden werden.
MFG
Mike
Diese Situation soll vermieden werden.
Dazu: siehe mein Post ganz oben.
Hallo und
danke für deine Antwort!
Ja, das mit der Rückzahlung hatte ich auch so verstanden.
Da allerdings von der Unterhaltsberechnung die Rede war, wollte ich nochmal sicher gehen, dass das für die normale monatliche Berechnung ja eigentlich unerheblich ist.
Und für die Rückzahlung hatte Clematis ja auch schon einen entsprechenden Vorschlag.
Gruß
Shannon
Ja danke Clematis. Oma und Opa haben noch aus Liebe geheiratet
heute kommt erst das Finanzamt.
MFG
Mike
Ich dachte immer, die Unterhaltsberechnung ginge von der
(Jahres-) EST-Erklärung aus. Damit wäre es doch unerheblich,
oder? (So, wie Clematis schon schrieb).
Ändert sich der monatliche Unterhaltsbetrag, wenn der
Steuerpflichtige eine höhere Rückzahlung vom FA erhält?
Rückzahlungen des FA werden zum Jahreseinkommen dazu gerechnet, genauso wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonderzahlungen usw. und dann durch 12 geteilt. Die DDT geht nach Monatseinkommen nicht nach Jahreseinkommen.
Nehmen wir an der Unterhaltspflichtige mit neuem Partner bekommt 6000 € Steuerrückerstattung (jetzt etwas übertrieben), dann werden beim unterhaltsrelevanten Einkommen monatlich 500 € aufgeschlagen, das entspricht mind. 1 Stufe der DDT.
Das aber von den 6000 € die auf dem Steuerbescheid stehen (und die Unterhaltsempfängerin sieht)dem UP nur 4000 € zuzurechnen sind, darüber wird sich dann erstmal gestritten.
Außerdem ist das Einkommen nach Steuer nicht gleich dem unterhaltsrelevanten Einkommen. Manche Dinge sind steuermindernd wirken sich aber nicht auf das unterhaltsrelevante Einkommen aus.
Die Steuerrückerstattung jedoch wird wieder mit eingerechnet (aber auch hier nicht immer alles)
Dafür gibt es wieder Dinge die abgezogen werden dürfen und die das Finanzamt nicht anerkennt.
Es gibt Scheidungsanwälte die mit Steuerberatern zusammenarbeiten um eben solche Dinge rauszurechnen (ich gebr aber zu, dass sind dann keine „normalen“ Steuererklärungen mehr)
Und noch zum überdenken.
Nimmt der UP hier Stkl. V wird der Unterhalt trotzdem nach Stkl. IV berechnet d.h. aber auch er muß evtl. im laufenden Jahr von der neuen Partnerin mitleben. Auch wenn die neue Partnerin mit III ja schon ein schönes Stück dadurch netto mehr bekommt ist es ein komisches Gefühl.
Frau die jahrelang V hatte sagt:
Kopf weiß: ein Großteil dieses Mehrverdienstes „steht mir zu“, Bauch sagt: ich leb von ihm(ihr) mit weil ich nicht genug verdiene.
UND es gibt tatsächlich Partner mit III die der Meinung sind alles kommt von ihnen und der andere lebt auf seine Kosten.
Grüße
Bröselchen