Leidiges thema: 'angemessene wohnung'

hallo,

ein freund bekommt nach längerer arbeitslosigkeit nun endlich eine 6-monatige weiterbildung finanziert von der arbeitsagentur. da der weiterbildungsort weiter weg ist, sucht er sich eine wohnung an diesem ort und wird dorthin ziehen (keine familie). soweit so gut. aber da die schulung bis ende februar dauert, er somit ab januar ins ALG II rutscht, stellt sich jetzt die frage, ob die wohnung übernommen wird?!
während der schulung bekommt er eine pauschale vom arbeitsamt.

also, die wohnung ist im großraum münchen (nur damit man die dortigen mietpreise berücksichtigt). eine 2ZKB-wohnung, 57qm, EBK, stellplatz, kl. terrasse und kl. garten (aber beides klein!!!). der mietpreis beträgt warm 550 EURO.
was meint ihr, is das angemessen?? oder besser gefragt, meint ihr das sowas übernommen wird ab jan 05??
vorweg möchte ich noch erwähnen das er auch ein eine 1-zimmer-wohnung wäre. aber die ist in einer studentenstadt nicht so leicht zu finden, da die alle schon vergeben sind.

es wird ja immer von den verantwortlichen von hatz IV gesagt, dass es mit der angemessenen wohnung nicht so tragisch ist und deswegen keiner in plattenbauten ziehen muss!!!

und noch eine frage zu hartz IV:
wie gesagt ist er ja schon länger arbeitssuchend (seit jan 02). wie ist das dann im januar? er hat keine ersparnisse, aber schulden (autokredit) und eine lebensversicherung, die aber erst 4 jahre alt ist und somit keinen rückkaufwert hat. bekommt er nun die 345 euro + die übergangsfinanzierung von 160 euro oder nicht??

und nochwas:
er fängt die schulung am 01.09 an. das arbeitsamt überweist ihm den mietzuschuss den er während der schulung erhält aber erst ende september. bekanntlich muss man miete aber im vorraus zahlen. was macht man da am besten??

schönen tag wünsch ich euch und danke für antworten die sachlich sind!!!

axl

und nochwas:
er fängt die schulung am 01.09 an. das arbeitsamt überweist
ihm den mietzuschuss den er während der schulung erhält aber
erst ende september. bekanntlich muss man miete aber im
vorraus zahlen. was macht man da am besten??

hallo…
abgesehen davon, dass jeder „gemeine Arbeitnehmer“ dieses „Problem“ auch hat und seine Mieter ebenfalls vom eigenen Geld (wenn er damit umgehen kann) oder seinem Dispo vorfinanziert, könnte man mal mit dem Wohnungsamt bezgl. ner Übernahme der ersten Miete, bzw. mit dem Sozialamt wegen eines Kredits sprechen.

Viel Erfolg…

Es wird künftig wohl mehr sog. WG´s geben…

und nochwas:

er fängt die schulung am 01.09 an. das arbeitsamt überweist
ihm den mietzuschuss den er während der schulung erhält aber
erst ende september. bekanntlich muss man miete aber im
vorraus zahlen. was macht man da am besten??

hallo…
abgesehen davon, dass jeder „gemeine Arbeitnehmer“ dieses
„Problem“ auch hat und seine Mieter ebenfalls vom eigenen Geld
(wenn er damit umgehen kann) oder seinem Dispo vorfinanziert,
könnte man mal mit dem Wohnungsamt bezgl. ner Übernahme der
ersten Miete, bzw. mit dem Sozialamt wegen eines Kredits
sprechen.

Viel Erfolg…

Es wird künftig wohl mehr sog. WG´s geben…

Gab’s auch öfter in den 50er & 60er Jahren. (In den guten alten Zeiten…)

Und ist nicht verkehrt.

Gruß
Sarah

Hallo,
kann dir zwar nicht wirklich weiterhelfen - möchte aber was zur Wohnungsgröße schreiben. Bezieht sich aber auf Sozialhilferecht.
Habe im Schulunterricht in Sozialhilferecht gelehrt bekommen, dass eine Wohnung für einen Sozialhilfe-Empfänger(!) für eine Einzelperson 45 qm betragen darf, für jede weitere Person kommen 15 qm dazu.
57 qm wäre bei einem Sozialhilfe-Empfänger (!) zu groß, für 2 oder mehr Personen angemessen.
Wie teuer eine Wohnung sein darf, hängt sehr von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei uns gilt ein qm-Preis von 4,80 EUR (meine, dass es die KM war) als angemessen - in München wird’s wahrscheinlich mehr sein.
Gibt es dort keine freien Wohnungen im „Sozialen Wohnungsbau“? Weiss nicht, wie der Zustand günstiger Sozialwohnungen in München ist, hier haben wir tlw. ganz schöne (Neubau-)Wohnungen. (Aber ist halt ne kleinere Stadt in NRW, in der ich lebe.)

Zur Mietzahlung: Dein Bekannter bekommt doch Anfang September sein Arbeitslosengeld - kann er davon nicht die Miete zahlen?
Vielleicht kann er aber auch mit dem Vermieter reden und einen anderen Zahltermin festlegen.
(Warum wrd der Zuschuss erst zum Monatsende gezhalt?)

Bei allem anderen muss ich passen.

Schöne Grüße
Molika

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