Hallo ihr Lieben,
mal angenommen, wegen ein paar Euro zuviel Einkommen, wird für das Jahr 2008 das Kindergeld gestrichen.
Beim genauen Nachrechnen, stellt Antragsteller fest, dass das Netto auf der monatlichen Abrechnung weniger ist, als das Netto auf dem Berechnungszettel der Agentur für Arbeit. Dieses Netto der Agentur deckt sich aber mit dem Brutto auf der Lohnsteuerbescheinigung 2008 abzüglich des Arbeitnehmeranteils am Sozialversicherungsbeitrag (Zeile 25) und abzüglich des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung (Zeile 23).
Der Unterschiedbetrag zwischen dem auszuzahlenden Betrag laut monatlicher Abrechnung und der Bescheinigung für 2008 wurde in Zeile 4 (einbehaltene Lohnsteuer) und Zeile 7 (einbehaltene Kirchensteuer) „gefunden“.
Müssten die beiden letzt genannten Zeilen nicht in Zeile 25 enthalten sein, also vom Brutto nur die Zeile 25 abziehen, nicht noch zusätzlich Zeile 4 und Zeile 7?
Von welchem Betrag muss die Kindergeldkasse ausgehen?
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären und würde mich freuen, wenn hier jemand das Brett vorm Kopf wegräumen könnte.
Lieben Dank