Leigt das Geld noch auf dem Notaranderkonto?

Hallo, hab da ein Problem und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

Also ich war so doof und hab mir eine Wohnung andrehen lassen. (Bitte keine Antworten wie blöd man sein kann, das weiß ich jetzt selber)
Am Anfang lief alles super, die Wohnung sollte über die Miete bzw. über einen Mietpol bezahlt werden. Mein damaliger Berater hat sich um den Kredietvertrag und den Notar gekümmert.
Soweit so gut, Kredit und Notarvertrag unterschrieben. Die ganzen Rechnungen wurden ja übernommen ich hatte keine Sorgen, Miete aus dem Mietpol gab´s auch. Jetzt gibts keine Miete mehr aus dem Pol und die Wohnung ist nicht vermietet und kann auch nicht vermietet werden. Daher fehlt mir das Geld und ich muß wohl oder übel in die Insolvenz. Der Anwalt der mich in dieser Sache vertritt hat nun festgestellt das ich noch gar nicht im Grundbuch stehe.

FRAGE: Heißt das jetzt auch das der Verkäufer gar kein Geld bekommen hat und das das Geld vom Hauskauf noch beim Anwalt auf dem Notaranderkonto liegt. Dann könnte die Bank ja das Geld wieder haben und den Kreditvertrag auflösen.

LG

Hi Merlin,

wie lange ist der Wohnungskauf denn her? Bis so eine Grundbucheintragung durchgeführt wird kann es unter Umständen einige Wochen wenn nicht sogar Monate dauern.

Grüße

Hallo,

wie lange ist der Wohnungskauf denn her? Bis so eine
Grundbucheintragung durchgeführt wird kann es unter Umständen
einige Wochen wenn nicht sogar Monate dauern.

das kann sogar Jahre dauern, wenn sich die endgültige Abnahme z.B. aufgrund von Mängeln verzögert und die letzte Kaufpreisrate nicht gezahlt wird.

Weil da ganz offensichtlich Angaben fehlen, hatte ich schon keine Lust, auf die Frage zu antworten. Mal ganz abgesehen davon, daß diese sowiso nur der Notar beantworten kann (nämlich ob das Geld noch auf dem Anderkonto liegt).

Gruß
Christian

der Kauf war Juli 2007. Aber was für ein Zufall … hab heute Post vom Finanzamt bekommen das die Grunderwerbsteuer noch nicht gezahlt wurde … hängt bestimmt jetzt mit der Anfrage vom Anwalt zusammen.

LG