Leiharbeit Ablöse

Hallo
Meine Frage:

uns ist ein tolles Ding passiert. Wir haben einer Personalleasingfirma einen Mitarbeiter besorgt und diesen dann von der Personalleasingfirma ausgeliehen. Es war ein Stundensatz von 20,00 € vereinbart (der Mitarbeiter bekommt Tariflohn). Jetzt 4 Tage nachdem der neue Mitarbeiter bei uns arbeitet, verlangt die Personalleasingfirma zukünftig 23,50 €/h. Jetzt sind wir natürlich sauer.

Frage: Kann der Mitarbeiter innerhalb der Probezeit kündigen und in einem neuen Zeitarbeitsunternehmen anfangen, ohne dass wir die Ablöseprovision in Höhe von ca. 5.000,-- zahlen müssen oder ist die Ablöse auch dann fällig, wenn die alte Personalleasingfirma mitbekommt dass der Mitarbeiter wieder bei uns arbeitet.

Hallo yabadabadu,

Vorbemerkung: Ich bin kein Jurist und darf keine Rechtsberatung machen, aber

  1. Zum o1. Dezember hat der Gesetzesgeber jetzt üfr die Zeitarbeit einen allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohn eingeführt. Dieser betrifft jedoch nur die Entgeltstufen, die bisher weniger als 8,19 EUR pro STunde verdient haben. Das glaube ich bei dem vorliegen Preis eher weniger. Es geht also nur eine Erhöhung durch, wenn der Mitarbeiter bisher weniger als 8,19 EUR verident hat, und jetzt aufgrund der gesetzlichen Änderung jetzt mehr verdient.

  2. Was haben Sie denn schrifltich vereinbart?

  3. Wie sehen die AGB der Zeitarbeitsfirma aus?

  4. Geben die so etwas her?

  5. So wie Sie das schildern, ist das ein Unding, aber was haben Sie schirftlich vereinbart?

  6. Eine Ablösesumme entsteht nur dann, wenn Sie den Mitarbeiter fest bei sich/Ihnen in ein ARbeitsverhältnis übernehmen. Und zwar entweder nathlos oder innerhalb von 3 Monaten. Das gitl nicht, wenn ein anderer Personaldienstleister Ihnen denselben Mitarbeiter überlässt.

  7. Wenn der Mitarbeiter vorher bei Ihnen oder bei einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen (Konzern) tätig war, gilt ohnehin Equal Treatment.

  8. So wie es sich darstellt, ??? Kann der Mitarbeiter ohne weiteres unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, und zu einer anderen Zeitarbeitsfirma wechseln (Ich will mein Unternehmen nicht direkt anbieten, ginge aber auch - www.jobsundmehr.de)

Gerne nenne ich Ihnen einen anderen Personaldienstleister in Ihrer Region. Beim größten Arbeitgeberverband bin ich seit 2003 Bundesvorstand. Da kenne ich genügend Zeitarbetisfirmen.

Sollten Sie (gegen das Unternehmen) einen REchtsstreit mit einem Personaldienstleister führen, können Sie gerne Ihrem REchtsvertreter meine Adresse weiterleiten. Ich bin in Deutschland der einzige durch eine IHK bestellte Gutachter für STreitigkeiten zwischen Personaldienstleistern und den Kundenutnernehmen.
Weitere Informationen geren auf der Seite des iGZ, www.ig-zeitarbeit. de

Michael Hacker
[email protected] oder [email protected]
+49 8861 9000-10

Viele Erfolg

Herzlichen Dank für die komp. Auskunft.

Dann hat sich ja die Frage gekärt mit dem neuen Mitarbeiter. Der kündigt innerh. der Probezeit und fängt bei einer neuen Zeitarbeitsfirma wieder an. Und dann können wir den MA wieder ausleihen und müssen dem alten Zeitarbeitsunternehmen keine Prov. zahlen.
Ist ja ne echte Sauerei. Zuerst lassen die sich einen MA vermitteln und dann erhöhen die die Stundensätze um 4 Euro oder bieten den MA für 5000 € an. Grrr.

Bei den beiden anderen MA’s ist die Situation etwas anders. Die sind schon 3 Jahre bei uns. (ich schätze die wollen die MA’s loswerden)Da fällt nach unserer Auffassung keine Vermittlungsprovisiobn mehr an oder liegen wir da falsch. Die ersten Verträge/AGB sagen bis 3 Mon. 250 Stundensätze bis 6 Monate 150 Stundensätze.Danach gab es einen Rahmenvertrag ohne eine auddrückliche Ablösevereinbarung.

Übrigends bekommen alle MA den Tariflohn z. zt. 11,75 € Wir gehen trotzdem zum Anwalt. Wenn der einen SV braucht werden wir Sie empfehlen.

Ich shclage Ihnen vor, einen Dialog außerhalb dieser Plattform, bitte senden Sie mir Ihre Kontaktdaten unter:

[email protected]

Dann kann ich IHnen auch ein Gerichtsurteil anhängen…

Beste Grüße