Leiharbeit: Anfänger ungesichert bei gefährlicher Arbeit - ?

Hallo,

gerade 18 jährige Bekannte meiner Kinder arbeiten auf Bestellung über Leihfirmen bei einem Betrieb, der Bühnen- und Messeaufbauten organisiert.

Teils 12 Stunden am Stück ohne Überstundenzuschlag unter Bedingungen, die sich haarsträubend anhören wie über unfertige, also noch lückenhafte Gerüste, schwere Bauteile hochtragen. Alles ohne Schutzkleidung.

Die jungen Leute sind blutige Anfänger, aber selbst wenn nicht, kann das doch nicht den Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsrechts entsprechen?

Wer prüft so etwas? Wo kann man sinnigerweise Verstöße melden, also so, dass auch etwas dagegen unternommen wird?
Soweit ich das verstanden habe, ist dieses Vorgehen bei der Firma üblich.

Als ich noch Studentenjobs gemacht habe, wurden Sicherheitsbestimmungen und das Arbeitsrecht etwas ernster genommen. Derzeit scheint da schlicht Wildwuchs zu herrschen.

Gruß und Dank für Tips bzgl. brauchbarer Beschwerdestelle, auch für eigene Erfahrungen, Paran

Hoi.

Zum einen kann man sich an die Berufsgenossenschaft wenden. Bei Leiharbeitern ist dies die Verwaltungs-BG(vbg.de) oder beim Entleiher wohl die Metall-BG(bghm.de) oder die Bau-BG(bgbau.de).

Zum anderen an das Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz(je nach Region/Stadt/Gemeinde).

Ciao
Garrett

Servus,

hier sind ein paar Veröffentlichungen von der VBG und der Kontakt zur VBG: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen…

Im Hintergrund gibt es hier auch die Bundesagentur für Arbeit, die die Erlaubnis zum Verleih von Arbeitnehmern erteilt und bei Verstößen u.a. gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung auch entziehen kann. Vor diesem Instrument haben die Unternehmen der Branche einigen Respekt - ich kann nicht sagen, wie oft ich schon explizit bestätigen musste, dass man mir erklärt hat, dass man einen Stuhl nicht als Trittleiter verwenden darf.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank euch Beiden für die Tips.

Habe nochmal nachgefragt; das Arbeitskonstruckt ist sehr undurchsichtig.
Ein Leiharbeitsvermittler verleiht Arbeitnehmer an einen 2. Leiharbeitsvermittler, letzlich arbeiten dann aber alle für eine dritte Firma (lt. allgemeinem Gusto und Logos auf Arbeitskleidung, Visitenkarten etc.).
Gearbeitet wird überwiegend am gleichen Veranstaltungsort - dessen Betreiber Auftraggeber oder Leiharbeitnehmer für Nr. 3 ist / sein müsste.
Hier Verantwortlichkeiten festzumachen ist wohl nicht einfach.

Der erste Leiharbeitsvermittler, mit dem die Verträge abgeschlossen wurden, tritt im Internet nur als Technikanbieter für Events auf, die dritte Firma durchaus als Leiharbeitsvermittler.

Kurz: alles sehr undurchschaubar.

Werde das jedenfalls mal melden, wenn auch mit wenig Hoffnung auf längerfristigen Erfolg.

Gruß, Paran

Könnte ein Wespennest sein
Servus,

der Auftritt als „Technikanbieter“ legt nahe, dass es dort keine Genehmigung für Arbeitnehmerüberlassung gibt, sondern pro forma Werkverträge gemacht werden, die dann aber in allen Details wie Verträge über Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt werden, aber mit dem Vorteil, dass man billiger anbieten kann, weil man dann sowas wie einen Sicherheitsbeauftragten nicht zu brauchen glaubt.

Das kann für das Unternehmen unter Umständen recht heikel (d.h. in Deinem Sinn erfolgreich) werden, zumal die Unternehmen in dieser Branche gut vernetzt sind und „Wildkatzen“ nicht so gerne mögen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Danke für den Hinweis. So macht das Konstrukt Sinn.

Gruß, Paran

Hallo

Teils 12 Stunden am Stück ohne Überstundenzuschlag unter
Bedingungen, die sich haarsträubend anhören wie über
unfertige, also noch lückenhafte Gerüste, schwere Bauteile
hochtragen. Alles ohne Schutzkleidung.

Wer prüft so etwas? Wo kann man sinnigerweise Verstöße melden,
also so, dass auch etwas dagegen unternommen wird?
Soweit ich das verstanden habe, ist dieses Vorgehen bei der
Firma üblich.

Die Lohnfortzahlung im Kranheitsfall zahlt die Verleihfirma. Auch die steigenden Kosten und die Prüfung der Berufsgenossenschaft hat die Verleihfirma zu tragen. Gleichzeitig kann sie diesen Arbeitnehmer nicht mehr verleihen und somit nichts verdienen.

Der Ansprechpartner mit dem höchsten Interesse für Arbeitnehmersicherheit ist also der Unterzeichner des Arbeitsvertrages. Alle anderen tragen kein finanzilles Risiko beim Ausfall des Arbeitnehmers.

MfG Frank