ist der Personaldienstleister für die notwendige Anfahrt zum Kunden von meinem Wohnort in seiner Planung zu berücksichtigen?
Im Moment erwartet er von mir, dass ich eine Entfernung von ca 9ookm mit seinem Anruf am Nachmittag zurücklege und am folgenden Tag beim Kunden arbeitsfähig erscheine.Ein Ding der absoluten Unmöglichkeit.
2.Frage: wenn er mich zum vereinbarten Termin mit Beginn des Arbeitsvertrages nicht vermitteln kann, so muß er mir doch den oder die Arbeitstage bezahlen?
FAQ 1129
Hallo
Im Moment erwartet er von mir
Hier erwartet man im Moment erst mal nur die Einhaltung der FAQ:1129
Gruß,
LeoLo