Leiharbeit -Bewerbung bei Tochter des Kunden

Hallo zusammen,

wie verhält sich folgender Fall:
Alle Firmen in einem Gebäude.
Ein Leiharbeiter arbeitet bei einer 100 % Tochter eines Unternehmens. Die Leiharbeitsfirma ist ebenfalls eine 100 % Tochter des Unternehmens. Der Arbeitsvertrag ist befristet.
Nun möchte er sich auf eine interne Stellenausschreibung des Unternehmens einer weiterer Tochter bewerben, dies wäre keine Leiharbeit mehr.

Also:

Leihunternehmen A leiht Mitarbeiter an Firma B.
Mitarbeiter bewirbt sich bei Firma C.
Alles 100 & Töchter des Hauptunternehmens.

Muss Firma C dann an Leiharbeitsfirma A eine Ablöse zahlen, sollte der Mitarbeiter eingestellt werden?
Würde die Firma B den Mitarbeiter übernehmen, an das er ausgeliehen ist, wäre diese Ablöse fällig.

Gruß

Bori

Hallo

Leihunternehmen A leiht Mitarbeiter an Firma B.
Mitarbeiter bewirbt sich bei Firma C.
Alles 100 & Töchter des Hauptunternehmens.

Muss Firma C dann an Leiharbeitsfirma A eine Ablöse zahlen,
sollte der Mitarbeiter eingestellt werden?
Würde die Firma B den Mitarbeiter übernehmen, an das er
ausgeliehen ist, wäre diese Ablöse fällig.

Diese ominösen Ablösesummen haben keine rechtliche Grundlage wenn sie nicht im Überlassungsvertrag vereinbart wurden. Der Arbeitnehmer selber hat damit ohnehin absolut nichts zu tun.

Gruß vonsales