Leiharbeit, Bezahlung, Übernahme

Ich bin gelernter Werkzeugmacher und bin zur Zeit als Leiharbeiter - Gewindewalzer, unterwegs. Diese Arbeit habe ich von 1988 bis 1992 erlernt und gut(!) ausgeführt. Die Leihfirma hat mich großzügigerweise als Facharbeiter für 10,60 € eingestellt, da ich sonst ca. 35 Cent weniger verdienen würde. Dieser Referenzlohn errechnet sich aus dem Stundenlohn eines neu eingestellten Arbeiters, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und 11,50 € verdient. Der Tarifvertrag sagt aus, dass ein Leiharbeiter nach 5 Monaten 90 % dieses Referenzlohnes erreichen soll. Mir muss man aber nicht viel zeigen, ich arbeite absolut selbständig und müsste eigentlich nach dem Referenzlohn eines gelernten Walzers bezahlt werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die guten, gelernten Walzer nach der Metall - Lohngruppe 7 bezahlt werden, Das sind ca. 17 €. Ausserdem weiss die Firma mehr als genau, was ich kann, da einer der Kollegen, der mich damals angelernt hat, in der Firma, wo ich eingesetzt werde, eine leitende Position hat.
Meine erste Frage : Wie kann ich gegenüber der Leihfirma meinen Anspruch auf einen angepassten, fairen Stundenlohn durchsetzen ?

Des Weiteren hat die Einsatzfirma schon offiziell entschieden, mich fest einzustellen.Die Entscheidung fiel vor ca. 7-8 Wochen, mit der Aussage, der entsprechende, befristete Vertrag würde mir binnen 1-2 Wochen vorgelegt. Ich habe die entsprechenden Vorgesetzten angesprochen, (alle haben Schiss vor ihrem Vorgesetzten), und die Antworten gingen über „Ich verstehe die Geschäftsleitung nicht“, bis zu „ich kann Dich auch morgen abmelden“. Ich habe schon Magenprobleme, und diese Probleme, plus grosse Geldsorgen, die mit einem gerchtfertigten Lohn relativ gering wären. bin ich diese Woche krank geschrieben, und jetzt heisst es plötzlich, der Festvertrag ist für Mitte August vorgesehen.Da dort aber auch Leiharbeiter arbeiten, denen seit teilweise 6 Jahren Versprechungen gemacht werden, bin ich äusserst skeptisch…
Zweite Frage : ist diese telefonische Angabe - vertragsabschluss Mitte August - bindend, oder gibt es Möglichkeiten, die Firma auf eine solche Aussage festzunageln ?

Und Drittens : Leihfirmen werben mit Slogans wie : „Ihr Weg zur Festeinstellung“. Kann ich die Leihfirma irgendwie dazu drängen, die Festeinstellung zu forcieren ?

Servus,

die Überlassungsverträge sind häufig so gestaltet, dass eine Übernahme in Festanstellung vor Ablauf von sechs Monaten den Entleiher ungefähr gleich viel kostet wie die Beschäftigung in Überlassung bis zum Ende der sechs Monate. Es gibt für den Entleiher dann keinen unmittelbaren Anlass, vor Ablauf dieser Zeit einen Vertrag direkt mit dem entliehenen Beschäftigten zu machen.

Je nach Organisation des Arbeitgebers kann es auch sein, dass in den höheren Etagen große Angst vor einer Überschreitung des budgetierten Personalaufwands herrscht, so dass man lieber teuer „Fremdarbeiten“ bezahlt als relativ billiger eigene Mitarbeiter.

Wie auch immer, Du hast keine Möglichkeit, die Übernahme zu forcieren. Sieh zu, dass Du die Krankheitstage auf dem notwendigen Minimum lässt, solang Du in Überlassung eingesetzt bist und halt die Ohren steif, bis Du den befristeten Vertrag in der Hand hast.

Denke dabei an Deine eigene Kündigungsfrist gegenüber dem Personalvermieter! Wenn Du beim Entleiher „übernommen“ wirst, hast Du dort einen ganz neuen Vertrag mit einem ganz neuen Arbeitgeber, und dieser Vertrag beeinflusst den bestehenden mit dem Entleiher überhaupt nicht. Wenn Du den befristeten Vertrag zur Direkteinstellung in der Hand hast, darf der nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, zu dem Du aus dem aktuellen Vertrag mit dem Personalvermieter überhaupt rauskommen kannst.

Schöne Grüße

MM, auch mal wieder im Personalleasing und nach und nach ein bissle müde davon