Hallo Wissende,
nehmen wir in Zeiten der Leiharbeit mal folgenden hypothetischen Fall an:
AN ist als Leiharbeiter bei Firma X angestellt, arbeitet jedoch bei Firma Y, auch in deren Arbeitskleidung (und nicht in der von Firma X, falls das eine Rolle spielt) auf 400€-Basis. Dort arbeitet AN knapp ein Jahr, kündigt dann aber von sich aus fristgemäß zum (z.B.) 31. August, weil sich eine besser bezahlte Stelle in seinem eigentlichen Beruf findet.
Nun kündigt aber im Verlauf des Monats Juli die Firma Y den Vertrag mit Firma X fristlos auf. Alle Leiharbeiter werden von Firma Y übernommen, nur AN nicht. Ihm wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, denn er hätte ja ohnehin gekündigt und könne für nur anderthalb Monate aus Kostengründen nicht von Firma Y übernommen werden. Die für AN zuständige Filialleiterin von Y setzt AN allerdings über Firma X ausnahmsweise mit anderer Tätigkeitsbeschreibung noch bis Monatsende ein, ehe dann zum 31. Juli der Aufhebungsvertrag in Kraft tritt.
AN unterzeichnet den Aufhebungsvertrag noch vor Ort mit (kleiner) „Pistole auf der Brust“.
Was wäre, wenn er diesen nicht unterzeichnet hätte und auf seinen Kündigungstermin beharren würde? Wie ist dies arbeitsrechtlich zu bewerten?
Gruß sannah