Leiharbeit und Überstunden

Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Gehört zur Leiharbeit dazu, daß man auch Überstunden machen muß und Sonnabend Sonntag arbeiten? Oder ist das erstmal nicht Teil des Vertrages?
PS, ich meine jetzt nicht diese Puffersache, wo man Überstunden machen muß um ein Polster zu haben, wenn man keine Arbeit mehr hat.

ich weiß, die Frage klingt bescheuert, nach dem Motto - ist doch heute logo! aber ich mache nebenbei ein Studium und möchte gern alle Zeit die möglich ist, dafür haben. Die Leiharbeit wäre nur vorübergehend. Wenn man aber als Leiharbeiter „verheizt“ wird, wäre das ja unmöglich mit dem Studium. Daher nur die grundsätzliche Frage - wie wird das gehandhabt?

Kerstin

Hi,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Gehört zur Leiharbeit
dazu, daß man auch Überstunden machen muß und Sonnabend
Sonntag arbeiten? Oder ist das erstmal nicht Teil des
Vertrages?

Mehrarbeitsstunden müssen in gewissem Rahmen immer geleistet werden, egal ob ZAF oder nicht.

Ob Sa oder So gearbeitet wird hängt ja von der Branche ab, in der du tätig bist.

Ansonsten richtet sich die Arbeitszeit natürlich nach den Erfordernissen des Entleihbetriebes.

Alles andere findest du im Arbeitszeitgesetz.

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html

bye

ich weiß, die Frage klingt bescheuert, nach dem Motto - ist
doch heute logo! aber ich mache nebenbei ein Studium und
möchte gern alle Zeit die möglich ist, dafür haben. Die
Leiharbeit wäre nur vorübergehend. Wenn man aber als
Leiharbeiter „verheizt“ wird, wäre das ja unmöglich mit dem
Studium. Daher nur die grundsätzliche Frage - wie wird das
gehandhabt?

Die Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung ist ein Werkzeug einer flexiblen Personalwirtschaft und dient häufig zur Überbrückung von kurzzeitigen Personalengpässen.

Wenn kurzzeitige Personalprobleme nicht durch flexible Arbeitszeitgestaltung kompensiert werden können, ist der Einsatz von Leiharbeitern eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit der zeitweiligen Ergänzung des eigenen Personalbestandes (eben auch an Wochenenden).

Gesetzlich geregelt ist die Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) im ?Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung? in der Fassung vom 03. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2001.

LG
Alfons