Hallo zusammen
Verstößt der Arbeitgeber gegen geltendes Recht wenn er befristete Arbeitsverträge auslaufen läßt und dieselben Kollegen dann über eine Leiharbeitsfirma wieder im Unternehmen beschäftigt?
Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr erfreut.
Gruß autodealer
Hallo Autodealer,
Nach beendigung des befristeten arbeitsverhältnises kann der Arbeitgeber natürlich leiharbeiter einsetzen.
der vertrag ist geendet somit bestehen keine verpflichtungen mehr.
viele grüße
SW
Hallo,
rein formal ist es zulässig, moralisch eine sauerrei, falls die Leiharbeitsfirma vom Arbeitgeber nur zum Zwecke der Umgehung gegründet wurde, kann ein Gestaltungsmissbrau vorliegen, dann Beschwerde beim Landesarbeitsamt, Zulassungsstelle für Leiharbeitsfirmen.
gruss
Manfred
Hallo
Dies ist auch meine Ansicht. Aber die Leiharbeitsfirma wurde nicht extra gegründet sondern existiert schon einige Jahre auf dem Arbeitsmarkt. Aber nach euren antworten und auch nach Rechtsauskünften verstößt mein Arbeitgeber gegen keinerlei geltendes Recht. Und da ein moralischer Verstoß in der Hinsicht kein gesetzlicher Verstoß ist werde ich wohl dagegen nicht unternehmen können.
Trotzdem danke für eure Bemühungen.
Gruß autodealer