Leiharbeiter möchte Urlaub

Ein Leiharbeiter, der knapp 17 Monate bei dem selben Entleiher ist, möchte Urlaub haben. Im Jahr 2010 hatte er gerade einmal 9 Tage Urlaub, somit bleibt noch einiges an Resturlaub, die in das neue Jahr mitgenommen wurden.
Nun wird dieser aber vom Entleiher nicht genehmigt. Unter anderem wird als Begründung gegeben, dass, wenn jeder Leiharbeiter, der dort arbeitet, seine sechs Wochen Urlaub haben wolle, man dort einen bräuchte, der die ganze Urlaubsplanung mache.

Meine Frage ist nun:
Darf der Entleiher, egal ob der Leiharbeitnehmer 6 Monate oder 12 oder mehr Monate im Betrieb ist, den Urlaub verbieten?

Falls es dazu irgendwelche Urteile oder Gesetze geben sollte, wäre ich über Links/Suchbegriffe sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
DH

Hallo,

da fragt man sich aufgrund der Fallschilderung sowohl bezüglich AG als auch AN schon, ob die Frage ernst gemeint ist oder Realsatire.

Jedenfalls von den Mindestbedingungen des BUrlG kann kein AG abweichen:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html#B…

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Wie lange war er denn in 2010 im " Unternehmen " beschäftigt ?

Schaut er mal ganz fix ins " Kleingeduckte "

Hallo,

Wie lange war er denn in 2010 im " Unternehmen " beschäftigt
?

Hi, na ja, wenn er schreibt, dass der Leiharbeiter heute (2011) seit 17 Monaten bei dem Leiharbeitsbetrieb beschäftigt ist, müssen das in 2010, mindestens 12 Monate an Beschäftigungszeit gewesen sein.
MfG ramses90
PS: nach einer dusseligeren Begründung, als die geschilderte eines AG oder Personalers, für die Urlaubsverweigerung, wird man lange suchen müssen.

mfg

nutzlos

Hallo,

Hi, na ja, wenn er schreibt, dass der Leiharbeiter heute
(2011) seit 17 Monaten bei dem Leiharbeitsbetrieb beschäftigt
ist, müssen das in 2010, mindestens 12 Monate an
Beschäftigungszeit gewesen sein.

Mein Flüchtigkeitsfehler…

MfG ramses90
PS: nach einer dusseligeren Begründung, als die geschilderte
eines AG oder Personalers, für die Urlaubsverweigerung, wird
man lange suchen müssen.

Soll der AG denn mit der Wahrheit herauskommen, das er nicht mal eben schnell Ersatzpersonal für die Beurlaubten bereitstellen kann ?

Dann müßte er ja einen ausreichenden Pool von flexiblen Mitarbeitern haben. Das kostet doch schon wider Geld, weil U.P. wohl nicht der Einzige sein wird, der seinen Urlaub " verschieben " soll.

Nun können wir aber doch nur vermuten, ob es an einem mangelndem Konzept der Urlaubsplanung seitens des AG / Personalers lag, oder ob etwas Anderes dafür der Grund wäre.

Wäre jetzt nicht die Aussage, das rechtzeitig angemeldeter Urlaub verweigert wurde, dann wäre die Begründung für die Verweigerung doch noch nicht mal lustig. :wink:

mfg

nutzlos