Hallo Anni,
die Thematik ist leider zu komplex, als dass eine einfache Antwort möglich wäre. Zuerst einmal gehe ich davon aus, dass Du mit Leiharbeiter eine Leiharbeitskraft im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes meinst. Denn es gibt auch noch andere Formen, etwa im Rahmen eines Dienst- oder Werkleistungsvertrags.
Bei einer Leiharbeitskraft im Sinne des Arbeitsübernehmergesetzes sind die Kosten pro Stunde in der Regel höher als bei einem vergleichbaren Stammmitarbeiter, zumal seit 01.01.2004 die gleiche Bezahlung für beide (Equal-Pay) vorgeschrieben ist, so dies nicht durch Tarifverträge unterbunden wird. Üblich ist das ca. 2,0-2,2-fache des Bruttostundenlohnes als Stundensatz für den Leiharbeiter. Die vollständige Kalkulation ist weit komplexer, da ja beim Stammmitarbeiter auch noch Lohnnebenkosten bezahlt werden müssen, und dann noch Gemeinkosten umgelegt werden müssen (für Heizung, Gebäudeabschreibungen, Arbeitsmittel, Bewachung, etc.)
Firmen tragen diese Mehrkosten jedoch bereitwillig, weil Sie im Gegenzug ein hohes Maß an Flexibilität erhalten. Leiharbeitnehmer können im Falle von konjunkturellen Problemen in der Regel sehr kurzfristig freigesetzt werden, während Stammmitarbeiter in Deutschland durch eine Reihe von gesetzlichen Regelungen geschützt sind. Außerdem sieht es in der Presse ja auch viel besser aus, wenn nicht die Blitzsauber AG 1000 Leute rausschmeißt, sonder die ABC Personaldienstleistung 50, die DEF Engineering 50, u.s.w.
Somit sehe ich kaum Chancen, die Mehrkosten für die Entleihung als Verhandlungsspielraum zu nutzen, da man ja nach einer Festanstellung eben diese Flexibilität, welche die Mehrkosten für die Leiharbeit rechtfertigt, nicht mehr bietet.
Gruß
Ted