Leiharbeiterfirma Kündigung

Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzer zeit für eine leiharbeiterfirma und würde gerne das sie mir kündigen da die abgesprochene Vergütung nicht das ist was vereinbart wurde es waren 1350 Netto abgesprochen und 1350 brutto sind es nun da das für 45 Stunden die Woche mehr als wenig ist kann ich und will ich nicht weiter dort beschäftigt werden ich brauche die Arbeit um zeit zu überbrücken bis zu meinem Ausbildungsanfang, selber kündigen kann ich nicht da mir sonst das Arbeitslosengeld gesperrt wird. Wenn ich nun mich 2 Wochen krankmelde kündigt dir Firma mir dann ? Oder gibt es da eine andere Lösung

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten

Zeitarbeitsfirmen kündigen schon mal gerne bei einer Kranmeldung, sollte funktionieren.

Ich hoffe es stark ich hab nie an die Geschichten von leiharbeiterfirmen geglaubt bis ich es selbst erlebt habe, danke für die Antwort

Hallo

Ich bin kein Experte im Arbeitsrecht. Haben Sie einen vertrag unterschrieben, in dem die Zahlung als Bruttogehalt ausgewiesen ist, haben Sie schlechte Karten. Steht nichts von einer Nettozahlung drin, haben Sie keine Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen. Mündliche Abmachungen gelten im Arbeitsrecht nicht. Es sei, man hat korrekte Zeugen für die Absprachen.
Bei der ARGE wird man Ihnen eine Krankmeldung als Vorwand anlasten, da sicher eine Rückfrage bei der Firma stattfinden wird.
Der Arbeitsvertrag kann evtl. wegen arglistiger Täuschung oder Verstöße gegen bestehende Gesetze aufgelöst werden.

Ansonsten müssten Sie in den sauren Apfel beißen.

mit freundlichen Grüßen