Leiharbeitnehmer

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage zum innerbetrieblichen Umgang mit Leiharbeitnehmern.

Behaupten wir einmal, dass ein Leiharbeitnehmer in einem Betrieb für eine gewisse Kostenstelle im Bereich der Fertigung (es gibt mehrere) arbeitet.

Wieso dürfte dieser Leiharbeitnehmer nicht bei einer anderen Fertigungskostenstelle eingesetzt werden? Hat das versicherungsrechtliche Gründe im Zusammenhang mit der Berufsgenossenschaft oder wie lässt sich sowas erklären? Im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung habe ich auf die schnelle nicht wirklich etwas finden können.

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Hallo,

die Frage der Kostenstelle dürfte lediglich eine Sache der innerbetrieblichen Organisation sein.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

auch kann es sein, dass im Rahmenvertrag geregelt wurde, dass Leiharbeitnehmer nur in diesem Bereich eingesetzt werden dürfen, das ist nichts Ungewöhnliches.
Das wird meist vom Betriebsrat bestimmt und dient dem Schutz der internen Mitarbeiter/innen, damit diese nicht schleichend durch Leiharbeitnehmer ersetzt werden können.

Gruß

Cha’kwaina

Das klingt für mich auf jeden Fall sehr hilfreich. Meinst du mit Rahmenvertrag den Vertrag für die Leiharbeitnehmer (seitens der Zeitarbeitsfirma) oder den Tarifvertrag?

MfG

Hallo Boerdi,

weder noch, ein Rahmenvertrag ist neben dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ein Vertrag zwischen Verleiher(Zeitarbeitsfirma) und Entleiher (Firma in der die Leiharbeitnehmer eingesetzt werden),in welchem die Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Verleihers festgelegt werden, z.B. welche Abteilungen durch Leiharbeitnehmer besetzt werden, dass er alleiniger Lieferant von Leiharbeitnehmern ist, welchen Lohn die Leiharbeitnehmer erhalten müssen,welche Statistiken der Verleiher wann vorzulegen hat… es lässt sich alles festschreiben, was für nötig erachtet wird, i.d.R. kommt dieser bei Entleihern zum Tragen, die eine größere Anzahl von Leiharbeitnehmern einsetzen möchten.

Gruß

Cha’kwaina