Ein Leiharbeitnehmer tritt während der Probezeit bei seiner Zeitarbeitsfirma aus. Der Kunde des ZAF fordert einen adequaten Ersatz, welcher nicht erbracht werden kann. Der Kunde löst den Vertrag mit der ZAF gemäß der AGB der ZAF fristlos.
Nun wendet sich der ehemalige Kunde direkt an den Leiharbeitnehmer. Im Rahmen der AGBs ist dem ehemaligen Leiharbeitnehmer eine Sperre für drei Monate auferlegt, in der er kein Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem ehemaligen Kunden der ZAF eingehen darf.
Ist diese Sperre zulässig?