Leihauto vom Arbeitgeber, geldwerter Vorteil und Rechnung?

Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Szenario würde mich interessieren. 

Man arbeitet in einem Unternehmen und ist nun mehrere Tage / Woche an ein anderes Unternehmen verliehen. Hierfür hat die Firma ein Leihauto besorgt und zahlt dieses auch. 

Auf die Frage, ob man das Auto auch an einem oder zwei Tagen in der Woche für Fahrten von zu Hause zur eigentlichen Arbeitsstätte nutzen kann, würde der Arbeitgeber OK sagen. 

Der Arbeitgeber würde des Weiteren sagen : Hier müsste der Geldwerte Vorteil anteilig geltend gemacht werden. Des Weiteren würde man zusätzlich eine Rechnung bekommen über die gefahrenen Kilometer, die das Auto tatsächlich im Monat kostet (anteilig) plus Benzinkosten.

 Ist es nicht so, dass entweder der Geldwerte Vorteil geltend gemacht, oder eine Rechnung gestellt wird? Man könnte das Gefühl haben, dass dann doppelt bezahlt wird, was sich dann sicher nicht mehr rechnet. 

Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar 
Viele Grüße

Alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuwendet, ist Arbeitslohn (§ 19 EStG) und damit lohnsteuerpflichtig. Die Bewertung des geldwerten Vorteils durch die Überlassung
eines Fahrzeugs an den AN erfolgt in der Regel mit 0,30 € des Listenpreises je privat gefahrenem Kilometer. Der AG kann dem AN aber auch die anteiligen Kosten für die
Privatfahrten in Rechnung stellen.
Gruß, RHG.

Hallo , also wie der Vorredner schon sagt entweder   Rechnung oder geldwerter Vorteil,   aber nicht beides LG Jo1702

Hallo,
Sie sind Arbeitnehmer beim eigentlichen Arbeitgeber, der Tätigkeitsort spielt erst einmal keine Rolle. Beim Arbeitnehmer ist immer der geldwerte Vorteil für private Nutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Arbeitnehmers als Lohn zu versteuern.
Wie Ihr Arbeitgeber das mit der Leihfirma verrechnet oder in Rechnung stellt ist seine Sache.
Bitte beachten Sie, dass für die Fahrten zur Leihfirma unter Umständen der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte erhöht werden muss.
MfG
Sven Duwe