Leihgebühren 'pro angefangene Woche'

Guten Tag,

bei einem Gesundheitszentrum wird ein Pflegebett geliehen für EUR 30,- pro angefangene Woche. Das Bett wird am Donnerstag dem 5. Januar ausgeliefert un am Mittwoch dem 1. Februar wieder abgeholt; das sind genau 28 Tage.
Das Zentrum berechnet jetzt EUR 150,- Leihgebühren für FÜNF Wochen. Begründung: „Woche“ sei als „Kalenderwoche“ zu verstehen.
Ist das richtig? z.B ein Auto wird doch auch nicht von Montag bis Sonntag vermietet?!

Vielen Dank!
Marcel.

bei einem Gesundheitszentrum wird ein Pflegebett geliehen für
EUR 30,- pro angefangene Woche. Das Bett wird am Donnerstag
dem 5. Januar ausgeliefert un am Mittwoch dem 1. Februar
wieder abgeholt; das sind genau 28 Tage.

Also 4 (angefangene) Wochen.

Das Zentrum berechnet jetzt EUR 150,- Leihgebühren für FÜNF
Wochen. Begründung: „Woche“ sei als „Kalenderwoche“ zu
verstehen. Ist das richtig?

Nein, ist es nicht. Wer Kalenderwochen bezahlt haben möchte, muss dies so anbieten und vereinbaren.

z.B ein Auto wird doch auch nicht von Montag bis Sonntag vermietet?!

Das habe ich nicht verstanden. Warum denn nicht?

LG
Bommel

Hallo Bommel,

Das Zentrum berechnet jetzt EUR 150,- Leihgebühren für FÜNF Wochen. Begründung: „Woche“ sei als „Kalenderwoche“ zu verstehen. Ist das richtig?

Nein, ist es nicht. Wer Kalenderwochen bezahlt haben möchte, muss dies so anbieten und vereinbaren.

Woher kennst du den Vertrag und die eventuell dazu gehörigen AGB? Was wäre wohl, wenn dies in den AGB oder an anderer Stelle im Vertrag so vereinbart worden wäre?

Gruß
N.N

Hallo

Das Zentrum berechnet jetzt EUR 150,- Leihgebühren für FÜNF Wochen. Begründung: „Woche“ sei als „Kalenderwoche“ zu verstehen. Ist das richtig?

Nein, ist es nicht. Wer Kalenderwochen bezahlt haben möchte, muss dies so anbieten und vereinbaren.

Woher kennst du den Vertrag und die eventuell dazu gehörigen
AGB? Was wäre wohl, wenn dies in den AGB oder an anderer
Stelle im Vertrag so vereinbart worden wäre?

Dann wäre die Sachlage eine andere aber vllt kopieren wir den meines Erachtens nach maßgeblichen Teil (den Du unterschlagen oder übersehen hast) nochmal hier rein:

bei einem Gesundheitszentrum wird ein Pflegebett geliehen für EUR :::30,- pro angefangene Woche. Das Bett wird am Donnerstag dem 5. :::Januar ausgeliefert un am Mittwoch dem 1. Februar wieder abgeholt; :::das sind genau 28 Tage.

Daher kenne ich den Vertrag, von AGB oder anderen Vereinbarungen weiß ich nichts, Du?

LG
Bommel

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Hallo,

in den alten Videotheken gab es einen Tarif, wo tageweise abgerechnet wurde:

Wenn du um 22 Uhr ein Video holtest + am nächsten Morgen um 7 zurückbrachtest, dann waren das zwei Tage

Bei Kurzmieten von Wohnungen kenn ich die Monatsabrechnung:

Ich ziehe am 20.2. ein und am 08.03. aus - also sind zwei Monate faellig

Das Gleiche kenne ich von Lagergeldern bei Speditionen:

Dort heisst es sehr deutlich von vornherein: Pro angefangener Kalendermonat.

Wenn ich also im Extremfall am 31.3. eine Palette reinstelle und am 1.4. raushole, dann sind das 2 Monatsmieten

Alles eine Sache der Vertragsgestaltung + Vereinbarung

Wenn es klar + deutlich formuliert wird, dann gibt es da auch keine Diskussionsgründe

Viele Abrechnungssysteme sind bei Vermietungen einfach + somit leicht durchschaubar. Das es dann extreme gefühlte Ungerechtigkeiten geben kann, das ist halt tough shit

Gruss
Hummel

Hallo bommel,

bei einem Gesundheitszentrum wird ein Pflegebett geliehen für EUR 30,- pro angefangene Woche. Das Bett wird am Donnerstag dem 5. Januar ausgeliefert un am Mittwoch dem 1. Februar wieder abgeholt; das sind genau 28 Tage.

Daher kenne ich den Vertrag

dann gratuliere ich dir zu deiner Fähigkeit hellsehen zu können. Ich hatte doch glatt vermutet dass in dem Vertrag eventuell noch etwas mehr stehen könnte. Da kann man wieder mal sehen wie man sich täuschen kann. Aber „Gott sei Dank“ gibt es ja Leute mit deinen Fähigkeiten.

von AGB oder anderen Vereinbarungen weiß ich nichts, Du?

Nein, auch mir ist von eventuell vorhandenen AGB oder anderen Vereinbarungen nichts bekannt. Aber deswegen habe ich ( im Gegensatz zu dir ) auf die Frage:

Das Zentrum berechnet jetzt EUR 150,- Leihgebühren für FÜNF Wochen. Begründung: „Woche“ sei als „Kalenderwoche“ zu verstehen. Ist das richtig?

auch nicht diese Antwort gegeben:

Nein, ist es nicht. Wer Kalenderwochen bezahlt haben möchte, muss dies so anbieten und vereinbaren

Dann wünsche ich dir noch ein schönes geruhsames Wochenende. Wenn du deine hellseherischen Fähigkeiten noch etwas trainierst, wirst du vielleicht sogar den Rest des Vertrags erkennen. Und mit ganz viel Glück kannst du dann auch erkennen ob es entsprechende AGB gibt.

Gruß
N.N

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Hallo
mach mal langsam… Ich möchte festhalten, dass wir hier fiktive Fälle betrachten. Sozusagen „Klausurfragen“. Ich darf schon davon ausgehen, dass alle relevanten Informationen vorliegen. Oder nicht?
Gibt es irgendwo ein Mathebrett? Muss ich da vor meiner Antwort auch fragen, ob es noch einen weiteren Multiplikator gibt? Wohl kaum…
Daher bin ich bereit, mich anhand der Informationen, die hier stehen, mit einer Entscheidung festzulegen.
Viel zu selten traut sich hier nämlich mal jemand „aus der Deckung“.

Sonst noch Fragen oder Einwände?

Schönes WE!
Bommel

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Hallo,

Ich darf
schon davon ausgehen, dass alle relevanten Informationen
vorliegen. Oder nicht?

Nein. Woher soll der fragende Laie denn wohl wissen, worauf es ankommt?

Gibt es irgendwo ein Mathebrett?

Ja.

Muss ich da vor meiner
Antwort auch fragen, ob es noch einen weiteren Multiplikator
gibt? Wohl kaum…

Aber selbstverständlich fragt man auch dort nach, wenn Angaben fehlen, um eine Aufgabe zu lösen. Klassisches Eigentor, mein Lieber.

Daher bin ich bereit, mich anhand der Informationen, die hier
stehen, mit einer Entscheidung festzulegen.

Das ist aber schlicht Unsinn, wenn wesentliches fehlt. Und hier ist es sogar so, dass Du Dir Dinge ausgedacht hast, damit Deine Antwort stimmt: die angebliche Nichtexistenz von AGB.

Gruß
loderunner

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Hallo,

Ich darf
schon davon ausgehen, dass alle relevanten Informationen
vorliegen. Oder nicht?

Nein. Woher soll der fragende Laie denn wohl wissen, worauf es
ankommt?

Ist das hier neuerdings ein Laienforum? Den Eindruck könnte man gewinnen…

Gibt es irgendwo ein Mathebrett?

Ja.

Muss ich da vor meiner
Antwort auch fragen, ob es noch einen weiteren Multiplikator
gibt? Wohl kaum…

Aber selbstverständlich fragt man auch dort nach, wenn Angaben
fehlen, um eine Aufgabe zu lösen.

Nur wenn sie offensichtlich fehlen, um zu einer Lösung zu kommen.

Klassisches Eigentor, mein
Lieber.

Daher bin ich bereit, mich anhand der Informationen, die hier
stehen, mit einer Entscheidung festzulegen.

Das ist aber schlicht Unsinn, wenn wesentliches fehlt. Und
hier ist es sogar so, dass Du Dir Dinge ausgedacht hast, damit
Deine Antwort stimmt: die angebliche Nichtexistenz von AGB.

Das seh ich allerdings anders. Ansonsten lässt sich das hier
ja beliebig aufbohren. Gab es AGB? Waren sie gültig? Waren Sie
auch Bestandteil der Vereinabrung? Gab es Ausschlüsse? Oder
Widersprüche?
So wie es dargestellt war, komme ich zu (m)einer Antwort,
dabei kann ich bleiben.

Gruß
Bommel

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Ich darf
schon davon ausgehen, dass alle relevanten Informationen
vorliegen. Oder nicht?

Nein. Woher soll der fragende Laie denn wohl wissen, worauf es
ankommt?

Ist das hier neuerdings ein Laienforum? Den Eindruck könnte
man gewinnen…

Versuch es doch einfach mal mit sinnentnehmendem Lesen. Ich schrieb, dass ein Laie hier FRAGT. Ich habe allerdings den Eindruck, als wärst Du wirklich das Paradebeispiel für ein Laienforum…

Aber selbstverständlich fragt man auch dort nach, wenn Angaben
fehlen, um eine Aufgabe zu lösen.

Nur wenn sie offensichtlich fehlen, um zu einer Lösung zu
kommen.

Genau. Ich sehe, Du kommst langsam dahinter…

So wie es dargestellt war, komme ich zu (m)einer Antwort,
dabei kann ich bleiben.

Schade. Ich dachte, Du wärst lernfähig.
Deine Antwort ist vielleicht falsch, weil sie eventuell auf falschen Vermutungen beruht. Sie ist sogar absolut falsch, weil Du diese Vermutungen gar nicht mit hinein geschrieben hast. Und das ist dann gefährlich für alle, die ALS LAIE einfach so glauben, was Du schreibst und diese falschen Vermutungen gar nicht einschätzen können.

Gruß
loderunner

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Hallo,

So wie es dargestellt war, komme ich zu (m)einer Antwort,
dabei kann ich bleiben.

Schade. Ich dachte, Du wärst lernfähig.

Das bin ich durchaus. Aber vorher muss ich überzeugt worden sein.

Deine Antwort ist vielleicht falsch, weil sie eventuell auf
falschen Vermutungen beruht.

Welche Vermtungen?

Sie ist sogar absolut falsch, weil Du diese Vermutungen

Nochmal: Welche Vermutungen? Ich hab gar nichts vermutet.

gar nicht mit hinein geschrieben hast. Und das ist dann gefährlich
für alle, die ALS LAIE einfach so glauben, was Du schreibst und
diese falschen Vermutungen

Aargh… Welche denn?

gar nicht einschätzen können.

Selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Es geht hier um die Beurteilung rein fiktiver Sachverhalte.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du sie anders darstellen möchtest, als derjenige, der die Frage hier reinstellt. Wenn Du früher in der Matheklausur die Nullstellen Deiner quadratischen Gleichung mit lienarem Anteil ausrechnen solltest, hast Du es doch auch einfach getan, oder tatsächlich drunter geschrieben:

„Das ist so nicht lösbar, ich vermute es könnte noch eine Konstante geben! Und wie ist die Winkelfunktion? Gib mir bitte noch die zugehörige Logarithmus- und eine e-Funktion!“ ???

Ich hab damals nichts vermutet und geantwort. So wie hier.

LG
Bommel

3 „Gefällt mir“

Ich finds jedenfalls erfrischend, dass mal jemand eine Antwort hat, und diese auch verteidigt, Respekt…
Es muss ja wohl dem Fragesteller überlassen bleiben, wie komplex er seinen fiktiven Sachverhalt darstellt, eine „Checkliste“, welche komplexen Sachverhalte eine Frage enthalten muss, wäre mir auch nicht bekannt.
Ich weiß nicht, ob es hilfreicher ist, eine Frage so zu beantworten, wie sie gestellt wurde, oder aber sie sich erst so zurecht zu biegen, dass sie ins eigene Weltbild passt…

Greetz,
der Kater

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Deine Antwort ist vielleicht falsch, weil sie eventuell auf
falschen Vermutungen beruht.

Welche Vermtungen?

AGB

Sie ist sogar absolut falsch, weil Du diese Vermutungen

Nochmal: Welche Vermutungen? Ich hab gar nichts vermutet.

Du hast sogar behauptet: es gibt keine AGB.

gar nicht mit hinein geschrieben hast. Und das ist dann gefährlich
für alle, die ALS LAIE einfach so glauben, was Du schreibst und
diese falschen Vermutungen

Aargh… Welche denn?

Dass es keine AGB gäbe.

Selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Es geht
hier um die Beurteilung rein fiktiver Sachverhalte.

Den Du nicht kennst.
Punkt.

Und Dein Mathematikbeispiel passt auch nicht.

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Danke für die Antworten.
Wenn am Telefon nur über „Woche“ geredet wird, und auf dem Lieferschein immer nur „Woche“ steht, dann ist die Frage, ob man „Woche“ grundsätzlich als „Kalenderwoche“ zu verstehen hat. Vor allem, wenn es weder Hinweise auf AGB gibt, noch die AGB selbst vorhanden sind.
Marcel.

Selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Es geht
hier um die Beurteilung rein fiktiver Sachverhalte.

Den Du nicht kennst. Punkt.

Warum denn nicht? Warum darf ich nicht davon ausgehen, dass die Frage vollständig ist? Ich habe mich oben ja schonmal dazu geäußert, dass man da sonst beliebig viele Fragen stellen könnte, da wäre doch bei den AGB noch lange nicht Schluss?!

Und Dein Mathematikbeispiel passt auch nicht.

Das würde mich jetzt interessieren… Warum nicht?

LG
Bommel

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Warum darf ich nicht davon ausgehen, dass
die Frage vollständig ist?

Weil hier Laien fragen.
Es antworten ja sogar Laien (siehe Du und ich), wie in aller Welt kommst Du also auf die völlig abwegige Vermutung, die Fragesteller würden alle zur Beantwortung notwendigen Informationen gleich mitliefern? Nahezu jeder Thread hier beweist doch das Gegenteil!

Und: Matheaufgaben werden im allgemeinen von einem Lehrer gestellt. Also grade NICHT von einem Laien. Und trotzdem sind sie nicht
immer beantwortbar. Schau mal: www.google.de/search?q=fehler+abituraufgabe+mathematik Dein ‚Vergleich‘ hinkt nicht nur, er zeigt im Gegenteil sogar genau das, was Du hier nicht einsehen willst.

1 „Gefällt mir“

Warum darf ich nicht davon ausgehen, dass
die Frage vollständig ist?

Weil hier Laien fragen.
Es antworten ja sogar Laien (siehe Du und ich), wie in aller
Welt kommst Du also auf die völlig abwegige Vermutung, die
Fragesteller würden alle zur Beantwortung notwendigen
Informationen gleich mitliefern? Nahezu jeder Thread hier
beweist doch das Gegenteil!

Aber das hier ist hier KEINE Rechtsberatung, sondern ein Diskussionsforum, deswegen kann ich nicht nachvollziehen, dass Du Dir die Fragen zurechtbiegen willst?!?

Und: Matheaufgaben werden im allgemeinen von einem Lehrer
gestellt. Also grade NICHT von einem Laien. Und trotzdem sind
sie nicht immer beantwortbar. Schau mal:

Es geht aber nicht darum, dass Fragen nicht immer beantwortbar sind, sondern eben darum, dass Du mit Fragen nicht zufrieden bist, die offensichtlich gar nicht komplex und klar zu beantworten sind. An denen meckerst Du rum, nicht an denen, die fehlerhaft sind.

www.google.de/search?q=fehler+abituraufgabe+mathematik Dein
‚Vergleich‘ hinkt nicht nur, er zeigt im Gegenteil sogar genau
das, was Du hier nicht einsehen willst.

Das habe ich nicht verstanden, was jetzt genau?

LG
Bommel

2 „Gefällt mir“

Aber das hier ist hier KEINE Rechtsberatung, sondern ein
Diskussionsforum,

und da kann man dann ruhig erzählen, was einem so einfällt?

Btw., das nennt sich hier ‚Expertenforum‘. Das ist schon eine gewisse Einschränkung(?) gegenüber gutefrage.net, weißt Du?

deswegen kann ich nicht nachvollziehen, dass
Du Dir die Fragen zurechtbiegen willst?!?

es wird nicht richtiger, wenn Du es nur oft genug wiederholst.

Offensichtlich kommt von Dir nichts neues mehr, von mir auch nicht, also Schluss jetzt für mich, sry.
Gruß
loderunner