ich versuche die Frage so kompakt und verständlich wie möglich zu halten:
Person X hat von dem Unternehmen Y ein Leihgerät für Testzwecke bekommen mit einer Leihdauer von 6 Wochen.
Person X hat die Leihdauer überschritten und das Gerät nicht wie vereinbart zurückgeschickt, da X daran nicht mehr gedacht hat.
Das Unternehmen Y hat der Person X mehrere Erinnerungsmails geschickt, die aber X nicht gelesen hat.
Über den Postweg hat Person X nichts erhalten.
Könnte das Unternehmen Y die Person X angezeigt haben? Oder könnte das Unternehmen Y einen Aufenthalts- oder Personenermittlungen in die Wege geleitet haben, da Person X nicht auf die Emails reagiert hat? Die beim Unternehmen Y hinterlegte Telefonnummer von Person X ist seit längerem auch nicht gültig.
Klingt nach Betrug. Insbesondere wenn falsche Angaben zur Adresse gemacht worden sind (Aufenthaltsermittlung klingt ziemlich danach…).
Klar.
Klar.
Aber das Schwert des Strafrechts ist da eher stumpf, zu fürchten hat X eher die zivilrechtlichen Forderungen, denn das Zurückholen des Geräts erfordert ja anscheinend einigen Aufwand, Anwälte und Gerichtsvollzieher schreien nach Geld, und X wird das dann am Schluss wohl alles bezahlen müssen.
es wurden zur keiner Zeit falsche Angaben gemacht. Lediglich die angegebene Telefonnummer hat sich geändert.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist mir eingefallen, da die Person X bisher nur auf dem elektronischen Postweg(E-Mail) kontaktiert wurde. Auf dem postalischen Weg wurde bisher nie konktaktiert.
Wäre es denn gleich Unterschlagung, wenn die Person X es einfach verpeilt hat, dass die Leihfrist verstrichen ist?
Die Person X hat mehrere E-Mail Accounts. Das bei dem Unternehmen Y angegebene E-Mail Account hat X nicht überprüft. Erst bei der letzten Überprüfung hat er die E-Mail vom Unternehmen Y gesehen,
„Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“. Zur Definition von Unterschlagung:
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Damit ist aber Unkenntnis des Gesetzes gemeint, und nicht, dass der ‚Täter‘ einfach verpeilt, seine ‚Tat‘ versehentlich zu begehen. Für eine kriminelle Handlung ist eine kriminelle Absicht zwingend erforderlich, und die muss nachgewiesen werden.
Das heißt natürlich nicht, dass ein Richter diese Absicht nicht einfach unterstellt, insbesondere wenn es sich um ein Bagatelldelikt handelt, das möglichst schnell abgehandelt werden soll. Es ist aber bei Bagetelldelikten wohl auch nicht einfach, einen Anwalt zu finden, der sich Mühe mit dem Fall gibt.
Ich kapiere nicht, warum die das tun sollten, wenn sie doch die Adresse der Person X haben.
Ich denke schon, dass der erste Schritt, den man tun sollte, wenn jemand nicht auf Mails reagiert, darin besteht, ihm einen eingeschriebenen Brief zu schreiben. Schließlich reagieren z. B. auch Leute, deren PC kaputtgegangen ist, eine Zeit lang meist nicht auf E-Mails.
Der Person X ist aber dringend anzuraten, umgekehrt dem Unternehmen einen eingeschriebenen Brief zu schreiben, in dem der Fall geschildert und sich entschuldigt wird, und außerdem das Gerät unverzüglich zurückzuschicken.
eine ergänzende Frage habe ich noch: Ist es realistisch, dass gegen Person X ein Haftbefehl erlassen worden ist? Ist es realistisch, dass nach Person X gefahndet wird? Gäbe es Probleme bei der Ausreise, wenn Person X für 9 Tage in den Urlaub fliegen will(ins nicht eu-Ausland)?
Bisher hat Person X von einer Anzeige oder einer Ermittlung nichts mitbekommen. Einzig und allein hat Person X vom Unternehmen Y die Mails erhalten, die spät gesehen wurden sind.
Das Leihgerät wurde von Person X mittlerweile zurückgeschickt.
So schnell wird kein Haftbefehl erlassen, da braucht es auch Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) und eine gewisse Deliktsschwere. Also erst mal keine Panik von wegen schwedischen Gardinen…
Bevor die auch nur eine gerichtliche Mahnung, geschweige denn überhaupt irgendeine schriftliche Mahnung bekommen hat, das Gerät zurückzuschicken? - Wohl kaum.
die Adresse war zu jeder Zeit richtig! Das Leihgerät wurde auch an die gennante Adresse geschickt! Person X hat seit mehr als 15 Jahren die selbe Anschrift!
die Adresse war zu jeder Zeit richtig! Das Leihgerät wurde auch an
die gennante Adresse geschickt! Person X hat seit mehr als 15 Jahren
die selbe Anschrift!