Moien und frohes Neues!
Ich wollte mein Motorrad zur Inspektion bringen und da die Firma ca. 40 km weit weg ist hatte ich am Telefon eindeutig vereinbart, daß mir ein Leihmotorrad zur Verfügung gestellt wird. Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, daß diese Vereinbarung zwingend schriftlich erfolgen muß oder reicht wie eigentlich üblich die mündliche Vereinbarung??
Gruß
Bernd
Hi,
also mir ist da keine gesetzliche Regelung bekannt - in diesem unseren Lande, wo so vieles geregelt ist, würde mich das aber auch nicht wirklich wundern, wennd em doch so wäre.
Mir persönlich ist das auch schon passiert : Ich hatte einen Ersatzwagen mitgebucht, konnte den aber nicht bekommen, weil derenige, der den vorher abgeben sollte, das nicht getan hat.
Mehr als eine unverbindliche Reservierung (die reicht eigentlich auch mündlich) wirst Du wohl nicht bekommen. Natürlich wollen die Dir das Teil auch vermieten, so dass Du davon ausgehen kannst, es zu bekommen - wenn nichts dazwischenkommt. Dagegen wirst Du wohl wenig machen können. Verträge kann man zwar auch mündlich schliessen, aber der Leihvertrag ist da noch nicht zustandegekommen, weil noch nicht spezifiziert. Es gibt auch vorvertragliche Pflichten des Verleihers, aber ich bin mir nicht sicher, ob das hier zieht. Ausserdem wird sich das Autohaus sicherlich auch einen entsprechenden Passus in die AGB geschrieben haben. (Reservierungen sind unverbindlich oder so)
Gruss Hans-Jürgen
***
hilft noch nicht ganz ;o)
Rehi…
Mir persönlich ist das auch schon passiert : Ich hatte einen
Ersatzwagen mitgebucht, konnte den aber nicht bekommen, weil
derenige, der den vorher abgeben sollte, das nicht getan hat.
Das ist ja noch verständlich, aber wenn dann gibt man zumindest vorher Bescheid, gelle…
Mehr als eine unverbindliche Reservierung (die reicht
eigentlich auch mündlich) wirst Du wohl nicht bekommen.
Stop…net zugehört ;o)) Ich habe ja die verbindliche Zusage bekommen und von daher sollte man davon ausgehen das der Vertrag gültig ist…
Natürlich wollen die Dir das Teil auch vermieten, so dass Du
davon ausgehen kannst, es zu bekommen - wenn nichts
dazwischenkommt. Dagegen wirst Du wohl wenig machen können.
Verträge kann man zwar auch mündlich schliessen, aber der
Leihvertrag ist da noch nicht zustandegekommen, weil noch
nicht spezifiziert.
Spezifiziert ist der schon - die einzige Frage ist wirklich ob die Schriftform erforderlich ist!
Es gibt auch vorvertragliche Pflichten des
Verleihers, aber ich bin mir nicht sicher, ob das hier zieht.
Ausserdem wird sich das Autohaus sicherlich auch einen
entsprechenden Passus in die AGB geschrieben haben.
(Reservierungen sind unverbindlich oder so)
Nana…wie soll man ebi weiter entfernten Werkstätten Inspektionen oder sonstiges durchführen lassen können, wenn man dort net mehr wegkommt ;o))
Bisher hatte ich noch nie was schriftliches dafür nötig…
Bernd
ReReHi,
zuerst : ich bin kein Jurist, nur „Halbgebildeter“ in Sachen Recht.
Also, bis auf wenige Ausnahmen (Grundstückskauf, Schenkung…) können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Der Grund, warum so viel schriftlich gemacht wird, ist die Beweisbarkeit, und das ist wahrscheinlich Dein Problem.
Ein Leihvertrag ist am Telefon wahrscheinlich nicht zustande gekommen, weil ihr über Einzelheiten wie Kennzeichen, Mietdauer, Versicherung… sicher nicht gesprochen habt. Wie von mir schon gesagt, gibt es auch sogenannte Vorvertragliche Nebenpflichten. Vielleicht kann ein Fachmann etwas zu dieser verbindlichen Reservierung sagen. Die Crux ist hier nur, dass Du die beweisen musst, wenn Du Ansprüche daraus herleiten willst. Wenn Du nix schriflich hast und keine Zeugen, ist das ziemlich aussichtslos. Wie gesagt, vielleicht hat das Autohaus auch eine AGB und da gibts einen Ausschluss.
Vielleicht hilft da eher die nicht so harte Tour, indem Du dem Autohaus das schriftlich darlegst und versicherst, dass Du eine verbindliche Zusage hattest. Vielleicht wollen die Dich als Kunden halten und sind kulant.
Gruss Hans-Jürgen
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