Hallo wissende Rechtsbrettler :o),
angenommen, eine Frau interessiert sich dafür, ein Kind von einer ägyptischen Leihmutter zu bekommen, was sagt das Gesetz dazu?
Angenommen, ein Paar möchte ein Kind adoptieren in Ägypten, wie ist das geregelt?
Weiß jemand, wie das Thema Leihmutterschaft oder Auslandsadoption dort geregelt ist?
Leider konnte ich per googlen nichts finden und hier sind heftige Disskussionen entbrannt, da keiner es so genau weiß und jeder nur aus dem Bauch was dazu sagen kann.
Danke schon mal für den Disskussionsbeitrag in unserer illustren Runde :o)
Viele Grüße
Sabine
Hallo Sabine,
ich kann nur bei Adoption helfen.
Wenn die Adoptionswilligen deutsche Staatsbuerger
sind, muessen sie sich als erstes an ihr zustaendiges
Jugendamt wenden. Dort wird dann ein Sozialbericht
erstellt, der sie als ‚adoptierfaehig‘ ausweist.
Haben Sie diesen, muessen Sie sich an eine
anerkannte Organisation fuer Auslandsadoptionen
wenden, die Adoptionen aus Aegypten regelt (mir
ist keine solche bekannt, aber das muss ja nichts
heissen; aus dem arabischen Raum kenne ich eigentlich
keine solche Organisation, das naechste ist Aethiopien).
Privat und direkt ist eigentlich so gut wie unmoeglich.
Gruesse
Elke
http://www.blja.bayern.de/Aufg aben/Adoption/Auslandsadoption en/Auslandsadoptionen.Startsei te.htm
Die zitierte Seite verschafft einen guten UEberblick ueber
Auslandsadoptionen.
Gruesse
Elke
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