Leihmutterschaft im Ausland

Hallo Rechtsexperten,

ich möchte gern eine rechtliche Disskussion zum Thema „Leihmutterschaft“ anregen.

In Deutschland verboten, aber im umliegenden Ausland (EU) durchaus gängige Praxis.
Mal angenommen, eine deutsche Familie interessiert sich für eine Leihmutterschaft im Ausland. Sie möchte den modernen „Sklaven- / Kinderhandel“ nicht unterstützen und sucht eine legale Möglichkeit, sich diesem Thema zu nähern.
Wer stünde in der Geburtsurkunde, wenn eine Leihmutterschaft z.B. in UK möglich wäre, (gleiche Frage für F, NL) die biologischen Eltern oder die Leihmutter (angenommen biologisch wären alle Surrogate von den Spender- und später aufziehenden Eltern)?
Und bedeutete der Eintrag in dieser Urkunde, dass das Baby „einfach“ mit nach Deutschland genommen werden darf oder gäbe es da noch Probleme mit den Ämtern? Wäre das Baby dann hier auch anerkanntes Kind der biologischen Eltern, da ja nach deutschem Recht die Frau die Mutter mit allen Rechten darstellt, welche das Kind geboren hat.

Kennt jemand einen Link zu diesem Thema, EU Recht und kann den benennen?
Steht in diesem Zusammenhang das EU Recht auch über dem nationalen Recht und was bietet das EU Recht zu diesem Thema???

Freue mich auf viele interessante Antworten!!!

Liebe Grüße
Sabine

Hallo Sabine,

kannst du mir das mal erklaeren:

Sie möchte den modernen
„Sklaven- / Kinderhandel“ nicht unterstützen und sucht eine
legale Möglichkeit, sich diesem Thema zu nähern.

?

Danke,
Elke

Hallo Elke,
deine Frage ging zwar nicht an mich, aber ich möchte trotzdem meinen Senf dazugeben: ich habe das so verstanden, dass „Sklaven-/Kinderhandel“ nicht unterstützt werden soll und deshalb der gewissensberuhigende Begriff „Leihmutterschaft“ gewählt wird, was meines Erachtens im Regelfall aber auch nichts anderes wie Frauenhandel ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Frau ohne Not für Fremde ein Kind austrägt und das gibt sie dannn weg und das wird dann „einfach" mit ins Ausland genommen und alles läuft sauber ab und es gibt Urkunden und es fließt eine Menge Kohle an Vermittler und ähnliche Herrschaften … - Auch mich würde die Meinung von Sabine dazu interessieren.
Weil im Ausgangsposting die Frage nach der Rechtslage im „umliegenden Ausland“ gestellt wurde: in Österreich ist Leihmutterschaft rechtlich jedenfalls nicht möglich.
Grüße, Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter, hallo Elke,

kannst du mir das mal erklaeren:

Sie möchte den modernen
„Sklaven- / Kinderhandel“ nicht unterstützen und sucht eine
legale Möglichkeit, sich diesem Thema zu nähern.

?
Danke,
Elke

Im Internet werden verschiedene „Modelle“ angeboten, meistens aus Russland oder USA.
Dort werden Kinder, Leihmutterschaften angeboten unter der Premisse, dass es nur eine Frage des Geldes ist, welches Kind/Leihmutterschaft man bekommt. Man braucht sich im Prinzip um nichts zu kümmern, alles wird erledigt und angeblich ist auch alles nicht nur legal sondern man bekommt auch alles ganz prima erledigt. *Zynismus ein:„Natürlich machen dies Frauen das aus reiner Menschenfreundlichkeit und selbstverständlich völlig freiwillig“ Zynismus aus*
Das ist für mich Menschenhandel und moderne Sklavenhaltung, welche man auf keinen Fall unterstützen will.

Hallo Elke,
deine Frage ging zwar nicht an mich, aber ich möchte trotzdem
meinen Senf dazugeben: ich habe das so verstanden, dass
„Sklaven-/Kinderhandel“ nicht unterstützt werden soll und
deshalb der gewissensberuhigende Begriff „Leihmutterschaft“
gewählt wird, was meines Erachtens im Regelfall aber auch
nichts anderes wie Frauenhandel ist.

Ich möchte dich hier kurz unterbrechen und Stellung beziehen.
Unter den angegebenen Voraussetzungen hat der Begriff „Leihmutterschaft“ in diesem Fall nichts mit gewissenberuhigenden Umschreibungen zu tun sondern spiegelt das wieder, was es ist. Eine Frau kann selbst aus biologischen Gründen kein Kind mehr austragen, produziert aber Eizellen. Ein Mann kann theoretisch normal Vater werden, aber nicht mit der Frau, mit welcher er eine Familie gründen möchte. Es sei denn, es erfolgt eine Befruchtung im Reagenzglas und eine Dritte trägt die Frucht aus.
Auf die Spekulation am Schluß des Abschnittes möchte ich nicht näher eingehen, das ist persönliche Meinung, die ich jedem zugestehe.

Ich kann mir kaum

vorstellen, dass eine Frau ohne Not für Fremde ein Kind
austrägt und das gibt sie dannn weg und das wird dann
„einfach" mit ins Ausland genommen und alles läuft sauber ab

Es ist in UK gängige Praxis, dass Frauen für andere Frauen mit biologischen Problemen Kinder austragen. Dies sind idR Frauen, die ihre eigene Familienplanung abgeschlossen haben, gern schwanger sind, aber nicht zwingend den Anspruch haben, dass Kind auch aufziehen zu wollen. Die Auswahl von Leihmüttern geschieht unter der Premisse, dass die Frauen keine finanzielle Not leiden, also die Leihmutterschaft nicht aus wirtschaftlichen Gründen vornehmen. Ausserdem haben die Frauen (wie oben bereits erwähnt) eigene Kinder und leben in gesicherten Ehegemeinschaften. Die Frauen werden nicht zur Leihmutterschaft gezwungen. UK ist kein Entwicklungsland oder Ostblockland, in welchem solche oben beschriebenen Mwethoden leider Alltag sind, und deshalb auch nicht in Betracht kommen. Es ist ein modernes Land mit europäischen moralischen Grundsätzen.
Es gibt entsprechende Interviews, welche man im Internet ergooglen kann. Nebenbei erwähnt, die Frauen haben nach eigenen Aussagen idR auch später noch Kontakt zu den Familien
/Kindern und betrachten diese als „geliehene Kinder“ (eigene Aussage), auch die eigenen Kinder der Leihmütter haben einen gesunden Bezug zu den Leihkindern und umgekehrt (ähnlich wie bei adoptierten oder Dauerpflegekindern), und das findet amn auch gut, es bereichert den eigenen Horizont.

und es gibt Urkunden und es fließt eine Menge Kohle an
Vermittler und ähnliche Herrschaften …

Ein wirtschaftlicher Anspruch an Leihmutterschaften ist in UK schlicht verboten. Ebenso, einer Leihmutter Geld dafür zu zahlen, oder dass die Leihmutter Geld verlangt. Es ist ein Kostenaufwand erlaubt, welcher es der Leihmutter ermöglicht, z.B. eine Haushaltshilfe, Umstandskleidung etc., Erleichterungen während der Schwangerschaft zu erhalten, dass die eigene Familie im Ablauf des Alltags nicht beeinträchtigt wird. Die Leihmutter trägt selbst alle entstehenden Kosten (med. Untersuchungen, Entbindung, etc.) über ihre KV, welche im übrigen Verpflichtung ist. Ausserdem muß der Ehemann schriftlich Einverständnis erklären. Maximaler finanzieller Ausgleich beträgt 7.000 eP, im Vergleich kann eine Leihmutterschaft in den anderen angebotenen Ländern bis zu 30.000$ kosten, je nachdem was man kaufen will (mit Absicht so geschrieben!!!)
Es gibt Organisationen. Die müssen belegen , dass sie KEINE finanziellen Absichten verfolgen, werden staatlich überwacht und entsprechend agieren. Dort sind keine „Herrschaften“ tätig, welche sich die Taschen vollschaufeln mit Geld, weil schlicht weniger Gelder fließen wie bei einem Autokauf (endschuldigt den Vergleich, mir fiel gerade nichts anderes ein)

  • Auch mich würde die

Meinung von Sabine dazu interessieren.
Weil im Ausgangsposting die Frage nach der Rechtslage im
„umliegenden Ausland“ gestellt wurde: in Österreich ist
Leihmutterschaft rechtlich jedenfalls nicht möglich.

Ich weiß, darum meine Frage in Bezug auf UK, F, NL. Hier ist eine Leihmutterschaft unter staatlicher Aufsicht gängige Methode. Aber teilweise ist die Rechtslage schwammig umschrieben und um Klarheit zu erhalten, habe ich nachgefragt.

Grüße, Peter

Viele Grüße zurück, bis bald
Sabine