Leihmutterschaft - wie geht das rechtlich?

Hallo!

Ich hab versucht, das Thema zu googeln, aber nichts gefunden. Wir haben über dieses Thema kürzlich diskutiert, aber irgendwie weiß keiner so richtig Bescheid darüber.

Angenommen, eine österreichische Frau und ihr Mann können keine Kinder bekommen. Eine Freundin, ebenfalls Österreicherin, stellt sich für das Paar als Leihmutter zur Verfügung. Nun ist aber in Österreich Leihmutterschaft verboten.

Angenommen, das Paar und die Leihmutter begeben sich in die Niederlande, dort wird in vitro befruchtet und der Embryo der Leihmutter eingesetzt.

Vorausgesetzt, es kommt zu einer Schwangerschaft, wie geht das dann weiter? Kann die Leihmutter das Kind in Österreich austragen und zur Geburt wieder in die Niederlande fahren? Wenn ja, ist das Kind dann niederländischer oder österreichischer Staatsbürger? Da das Kind ja in den Niederlanden zur Welt kommt, müsste es ja eine niederländische Geburtsurkunde haben, oder sehe ich das falsch? Werden da dann gleich die biologischen Eltern eingetragen - in den NL ist ja Leihmutterschaft erlaubt?

Muss die Leihmutter während der ganzen Schwangerschaft in den Niederlanden bleiben, oder kann sie wieder zurück nach Österreich und das Kind hier austragen? Meines Wissens sind ja Mutter-Kind-Pass Untersuchungen zwingend vorgeschrieben in Österreich. Muss man da irgendwas angeben (Vater der Kindes beispielsweise?) Da in Österreich ja das Kind immer der austragenden Frau gehört, wäre die Leihmutter ja dann auch automatisch im Mutter-Kind-Pass als Mutter eingetragen, oder? Gibt das dann Probleme?

Würde mich freuen, wenn hier jemand mehr wüsste :wink:.

Danke schön!

Hallo,

ich habe mal kurz nachgelesen, wie das in den Niederlanden funktioniert.

Also in den Niederlanden ist es unter bestimmten Aspekten eine Leihmutterschaft erlaubt.
z.B. muss eine befruchtete Eizelle eingepflanzt werden. Also Eizelle ist nicht von der Leihmutter.
Es darf kein Geld oder sonstiges fließen. Also die Leihmutter bekommt nichts dafür (außer Kostenerstattung).
Die Leihmutter ist und bleibt die juristische Mutter. Die „echten“ Eltern nehmen das Kind nach der Geburt als Pflegeeltern auf. Und nach einem Jahr können sie es adoptieren.

Also so einfach ist es nicht und für Ausländer m.E. unmöglich.

Gruss

Dankeschön für die Info!