Leihvertrag!?

Hallo zusammen,
eine kurze Frage.
Wenn eine Privatperson Geld verleiht, ohne Zinsen zu fordern, ist
das dann ein Leihvertrag?
Oder sind die §§ über den Darlehensvertrag anwendbar? Dann lediglich
ohne die Verpflichtung der Zinszahlung?

Danke im Voraus und ein schönes Wochenende,
Grüße,
Jay

Das „Leihen“ von Geld ist rechtlich gesehen ein Darlehensvertrag.

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß, Jay