Leihvertrag oder Überlassung von Arbeitsmaterial?

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

ich stelle folgenden fiktiven Fall zur Diskussion.

Ein Arbeitgeber übergibt einem Mitarbeiter einen Generalschlüssel für sein Firmengebäude. Der Arbeitnehmer benötigt diesen, damit gewährleistet ist, dass er seinen Arbeitsplatz im Gebäude erreichen kann und sich auch im Haus frei bewegen kann. Ohne diese Bewegungsfreiheit könnte er die ihm übertragenen Arbeiten nicht erledigen.

Dieser Mitarbeiter verliert nun den Schlüssel.

Der Arbeitgeber ersetzt deshalb aus Sicherheitsgründen alle Schlösser und Schlüssel. Die Kosten will er dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen.

Meine Meinung dazu: Es handelt sich hier um einen unentgeltlichen Leihvertrag. Der Arbeitnehmer wollte - als er den Schlüssel in Empfang nahm - sicherlich nicht generell die Haftung bei Verlust des Schlüssels übernehmen. Ich unterstelle das auch der Arbeitgeber dies nicht erwarten konnte.

Insofern ist nach meiner Auffassung die Haftung des Arbeitnehmers auf den Fall der „groben Fahrlässigkeit“ oder des „Vorsatzes“ beschränkt.

Mittlerweile habe ich den Hinweis bekommen, dass kein Leihvertrag vorliegt sondern es sich um Überlassung von Arbeitsmaterial handeln könnte. Wir wäre die Frage der Haftung dann zu beantworten bzw. schliesst ihr euch meiner obigen Meinung an?

Danke!

Andi

Hallo,

Insofern ist nach meiner Auffassung die Haftung des
Arbeitnehmers auf den Fall der „groben Fahrlässigkeit“ oder
des „Vorsatzes“ beschränkt.

Stimmt.

sondern es sich um Überlassung von
Arbeitsmaterial handeln könnte.

Stimmt.

Wir wäre die Frage der Haftung
dann zu beantworten bzw. schliesst ihr euch meiner obigen
Meinung an?

Das fällt einfach unter Arbeitnehmerhaftung. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG