Hallo !
mein Auto muß wegen eines unverschuldeten Unfalles in die Werkstatt. Muß die Versicherung des Gegeners, selbst wenn ich es nicht wirklich nutzen sollte, einen Leihwagen bezahlen ?
Man könnte ja sagen, daß ich mir meinen Nutzungsausfall bezahlen lassen will ! Wer kennt sich aus ?
Gruß Stephan
Hi,
wenn Du keinen Leihwagen nimmst, bezahlt die gegnerische Haftpflicht den Nutzungsausfall. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Anzahl der Tage, an dem das Fahrzeug nicht nutzbar ist (anhand Werkstattaufrag/rechnung nachweisbar). Nachzulesen bei Bedarf unter http://www.unfallopferhilfe.de/nutzungsausfalltabell…
Gruß,
Micha