Leihwagen bei unverschuldetem Unfall - generische Versicherung

Hallo zusammen!

Ich habe am 07.12. einen schweren Autounfall erlitten. Der Schadensverursacher ist eindeutig.

Am 08.12.09 habe ich mir einen Leihwagen genommen. Die gegnerische Versicherung hat mich an Sixt verwiesen. Mitte Dezember schlug das Wetter auf Winter um und der Leihwagen hatte keine Winterreifen. Sixt konnte mir auch keinen Wagen stellen.
Ich habe am 16.12.09 den Leihwagen an Sixt zurückgegeben und am 16.12. direkt von BMW Mini ein Leihfahrzeug mit Winterreifen bekommen. Das Leihfahrzeug war mind. eine Fahrzeugklasse unter meinen alten Fahrzeug.
Am 23.12. wurde der Totalschaden durch ein Zweitgutachten festgestellt. Am 29.01. habe ich dann bei BMW ein neues Fahrzeug gekauft.

So, kommen wir jetzt zur Frage:
Die gegnerische Versicherung lehnt jetzt die Regulierung der BMW Mini Leihwagenrechnung ab, da dieser Tausch nicht mit ihnen abgestimmt war.

Dürfen die das machen? Ich habe doch gar keinen Vertrag mit der gegnerischen Versicherung.

Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Hilfe.

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

grundsätzlich hast Du keinen „Vertrag“ mit der gegnerischen Versicherung. Du bist aber angehalten den Schaden möglichst gering zu halten und entsprechende Maßnahmen mit dem Versicherer abzusprechen. Das hättest Du in dem Fall tun sollen, bevor Du Dir den Mini geliehen hast. Siucher hat der Versicherer mit Sixt einen Rahmenvertrag, daher die Vermittlung zu Sixt. daß sich der versicherer aber komplett quer stellt darf aber nicht sein. Du hast ja keine übermäßigen Kosten verursacht. Mit welcher genauen Begründng lehnt der Versicherer die Kostenübernahme des Minis ab? ich würde nochmal mit dem Versicherer sprechen, ob nicht doch eine Kostenübernahme möglich ist, falls das keinen Erfolg bringt gibt es noch den Versicherungsombudsmann www.ombudsmann.de des GDV an den Du dich wenden kannst.
MFG

Christian

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Hallo Christian,

vielen Dank für die Informationen. Ich werde noch einmal mit der Versicherung sprechen um eine einvernehmliche Lösung zu finden und wenn alles nicht hilft, werde ich dann wohl den Ombudsmann einschalten müssen.

Vielen Dank noch einmal
Gruß
Andreas