Leihwagen-Unfall

Hallo!
Wie ist am besten vorzugehen, wenn man einen selbstverschuldeten Unfall mit einem Leihwagen hatte? Der geliehene Wagen ist unbeschädigt geblieben, nicht aber der des Unfallgegners.

Ich selber verfüge über keine KFZ-Haftpflichtversicherung, da ich auch über kein Auto verfüge. Dennoch wurde mir jetzt mitgeteilt, dass der Schaden über meine Private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden solle. Ist dies so möglich?

Danke
PS: Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.

mitgeteilt, dass der Schaden über meine Private
Haftpflichtversicherung abgewickelt werden solle. Ist dies so
möglich?

Das ist Unsinn. KFZ-Unfälle werden über die KFZ-Versicherung reguliert. Ob die Versicherung des Autoverleihers Dich in Regreß nehmen kann, muß aus Deinem Mietvertrag hervorgehen. Vorstellen kann ich es mir nicht, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

Hallo,
Nordlicht hat Recht: das wird über eine kfz-Versicherung abgewickelt.
Wie die Konditionen sind, müssten aus dem Leihvertrag zu entnehmen
sein. Oder war das ein Fahrzeug, das von einem Bekannten oder Freund
geliehen wurde? Dann will der evtl. natürlich nicht, dass der Schaden
auf seine Versicherung geht, weil er dann mit den Prozenten hochgeht.
In dem Fall könnte er natürlich verlangen, dass er einen Ausgleich
bekommt.
LG Richard

Hallo Marc,

wie in den anderen Posts schon geschrieben wurde,
ist der Leihwagen in der Regel durch den Vermieter KFZ-Haftplichtversichert.
Das müßte auch so aus deinem Mietvertrag für das Auto so hervorgehen.

Ansonsten könnte es nur sein, daß Du grob fahrlässig (z.B. wenn Du sturzbetrunken warst) den Unfall verursacht hast,so daß sich die KFZ-Haftplicht des Vermieters weigert, den Schaden zu begleichen. Dann könntest Du in Regress genommen werden.

So wie Du es geschildert hast, müßte also normalerweise die KFZ-Haftplicht des Vermieters für den Schaden aufkommen.

Grüße
CE

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