mir wurde der geparkte Wagen vor der Haustüre von einem Nachbarn beschädigt. Der Nachbar hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat die Kosten für die Lackierung übernommen. Soweit so gut.
Den Leihwagen für 3 Tage (Reparaturdauer) will die Versicherug nicht übernehmen, da ich nur 30 KM gefahren wäre und in dem Fall auch mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln hätte fahren können.
Muss ich das hinnehmen, oder kann ich dagegen angehen ?
Eigentlich besteht das Recht auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Das Auto das gemietet wurde muss nur Klassengleich sein, also keinen Ferrari wenn man nen Corsa fährt oder so.
Vorschreiben ob man mit Taxi oder Öffentlichen fährt darf die Vers. nicht.
Einspruch einlegen lohnt sich deshalb auf jeden Fall. Ob man mit Anwalt vorgehen sollte weiss ich nicht ob sich das wirklich lohnt (ausser man hat einen im Freundeskreis )
Hallo, leider gibt es bei dieser geringen Nutzung immer wieder Streitereien. Du solltest mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sprechen. Diese Kosten müsste auch die gegnerische Versicherung bezahlen. Frage aber V O R H E R !!!
Hallo,
dagegen vorgehen kann man immer. Nur sofern das tatsächlich stimmt mit den 30km sind die Karten dafür meiner Meinung nach schlecht. Auch als Geschädigter hat man eine Schadenminderungspflicht und muss wirtschaftlich vorgehen.
Viele Grüße
Andreas
hallo
ich würde dem nicht so zustimmen, die versicheurng entscheidet nicht wie ich den pkw nutze,zum einkaufen, für einen besuch,zum schnellen transport,es besteht ein anspruch auf einen Leihwagen oder auf nutzungsausfall.
vg
Tja, 10 km pro Tag kommen tatsächlich mit einem Taxi deutlich günstiger, und da ein Geschädigter sich wie ein wirtschaftlich verständiger Mensch zu verhalten hat… ich nehme an, der Leihwagen wurde von der Werkstatt aufgeschwatzt.
Nun, „hätte, wenn und aber“. Hättest Du doch auch fragen können, oder?
Wie bereits gesagt, bei der geringen Fahrleistung ist es oft zu Streitigkeiten gekommen. Dein Mietwagenverleiher hätte es Dir auch sagen „können“.
Oder Dein Versicherungsberater.
Ich jedenfalls sage das meinen Versicherten IMMER !!!
Gruss, Egon
Hallo,
also generell soll die Gegenseite dafür sorgen, dass kein materieller Schaden beim Geschädigten entsteht und der hat eine Minderungspflicht. Sicher kann ein Nachweis ergeben, dass ein Taxi teurer gewesen wäre, etc. Generell erteilt die gegnerische Seite sicher entsprechende Auskünfte, aber nun ist „das Kind im Brunnen“. Wenn eine Rechtsschutz- Vewsicherung besteht, könnten Sie ggfs. einen Anwalt konsultieren.
Ob und in wiefern öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, sollte da geprüft werden.
Hingenommen werden muss es nicht.
Alles Gute.