Hallo,
angenommen ein Neuwagenkäufer muss das Auto wegen einer Reparatur/Nachbesserung zurück zum Händler bringen, so das er die Fehlfunktion überprüfen kann.
Hat der Autobesitzer dann für die Reparaturzeit Anspruch einen fahrbaren Untersatz vom Händler zu bekommen?
Oder muss der Autobesitzer jedesmal mit ÖPNV oder Freunden von und zu der Werkstatt bringen lassen?
Der Autobesitzer muss während der Reparaturzeit natürlich auch zur Arbeitsstelle - und die ist auch mehrere km entfernt.
Danke
Olaf