Leihwagen: wer übernimmt Schaden der Frontscheibe

Guten Tag, mein Freund hatte einen Leihwagen für 3 Tage (Ausleihort München Flughafen). Die Frontscheibe hat einen Sprung, wahrscheinlich durch einen kleinen Stein verursacht beim Fahren. Das Leihwagenunternehmen hat ihm EUR 1.000,- in Rechnung gestellt. Muss ein Lehwagen normalerweise nicht Vollkasko versichert sein (scheinbar sei das Auto nur Haftpflicht versichert), sodass man nur einen Selbstbehalt von EUR 250, zahlt. EUR 250,- würde ich mir ja noch einreden lassen, aber EUR 1.000,- für eine Frontscheibe ist schon heftig, ist das gesetzlich überhaupt zulässig? Für Eure Antwort danke ich euch im Voraus. Mfg

Servus Dotterchen,

zuerst schöne Weihnachten. Ist nicht ironisch gemeint.

Es ist in der Tat so, dass dein Freund für den schaden am Fahrzeug aufkommen muss. Eine „zerstörte“ Frontscheibe hat nicht s mit der Vollkasko zu tun. Sie ist eine Angelegenheit der Teilkasko - und die müßte hier einen Selbstbehalt von 1000 € je Schadenfall bedingungsgemäß haben. Bitte schau den Mietvertrag genau an. Für die Zukunft bitte immmer weniger SB in Vollkasko und Teilkasko vereinbaren.
Ich hoffe Dir hiermit geholfen zu haben und wünsche noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Viele Grüße
Sapientisat