Guten Abend,
ich bins mal wieder…
kann mir jemand erklären wie das zu versehen ist…
Das Schmerzendsgeld betrifft eine "obliegende Verkehrssicherungspflicht!
oder schreibt man das anders „obliegende“
Verstehe nicht was damit gemeint ist.
Danke…allen einen schönen Sonntag
Bedeutung: Obliegen, Verkehrssicherungspflicht
Hallo, Leila,
zunächst ein Mal ein Hinweis:
üblicherweise schreibt man in die Zeile „Betreff“ einen Titel, der zumindest ahnen läßt, um was es in einem Posting geht, nicht den eigenen Namen.
Das Schmerzendgeld betrifft eine "obliegende Verkehrssicherungspflicht!
Zu Deiner Frage: „obliegen“ bedeutet soviel wie „schulden“, „pflichtgemäß“, also etwas was man (eigentlich) machen muss.
Der Satz bedeutet also: „Das Schmerzensgeld betrifft eine Verkehrssicherungspflicht, der sie hätten nachkommen müssen“
Verkehrssicherungspflicht: Die Pflicht, die Öffentlichkeit, vor Gefahren zu schützen, die durch eigenes Handeln entstehen können.
(Also z.B. Baustellen oder Unfallstellen absichern.)
Offenbar ist also durch Nachlässigkeit jemand zu Schaden gekommen, und jetzt fordert Schadenersatz.
Wenn Du noch mehr Verständnisschwierigkeiten hast, frag einfach noch einmal.
Gruß
Eckard